Hallo,
folgender Fall könnte sich so zugetragen haben.3 Jugendliche Gymnasiasten zwischen 11 -13 Jahren werfen von einem Sportplatz der in den Pausen genutzt werden darf kleine Steinchen über einen Zaun.Auf dem Nachbargrundstück wohnt ein älterer Herr der schon häufiger die Schule und die Stadt wegen Ruhestörung usw. verklagt hat.Dieser Herr bemerkt wohl die Jungen und ruft die Schule an.Er behauptet seine Fassade und ein Auto seien durch die Steinwürfe beschädigt worden.Daraufhin stellt ein Lehrer die Jungen zu Rede und fordert diese auf sich bei dem Herrn zu entschuldigen.Dieser Bitte der Schule wird nachgekommen,die Entschuldigung wird aber durch wüste Beschimpfungen des Nachbarn unmöglich gemacht.
Nach einiger Zeit bekommen die Eltern der Kinder Post des Nachbarn mit der Aufforderung beigefügte Kostenvoranschläge anzuerkennen und zu zahlen.An der Fassade konnten die Eltern keinen Schaden erkennen,das angeblich beschädigte Auto wird trotz mehrmaliger Aufforderung nicht gezeigt.Woher der Nachbarn die Adressen der Schüler hat bleibt unklar,die Polizei wurde nicht eingeschaltet,die Schule hat diese aus Datenschutzgründen angeblich nicht weitergegeben.
Nun ist ein Elternpaar wohl eingeschüchtert und meldet den Schaden ihrer Versicherung.Diese begleicht den kompletten (angeblichen) Schaden in Höhe von 2500 Euro (!) und fordert nun von den 2 anderen Elternpaaren jeweils ein drittel der Kosten.
Nun stellen sich diverse Fragen :
Wer ist überhaupt haftbar zu machen,die Eltern oder die Schule ? Die Aufsichtspflicht der Eltern endet doch eigentlich mit betreten des Schulgeländes ?
Was passiert wenn die anderen Kinder eine Schuld abstreiten bzw. nichts beschädigt/getroffen haben.Ein mitgehangen/mitgefangen kann doch nicht rechtlich korrekt sein.
War es überhaupt korrekt von der Versicherung den gesamten Schaden zu begleichen ?Die Versicherungsnehmer erkennen ja durch die Meldung des Schadens eine Schuld an aber das können sie doch nicht für die anderen beiden mitmachen,hätte hier die Versicherung nicht nur 1/3 begleichen dürfen ?
Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen und bedanke mich im vorraus für die Mühen.
mfg
Michael