Aufsichtspflicht spezieller Kindergartenbus bereit gestellt durch Landkreis

Guten Morgen,

Tagelang suche ich online eine Antwort,
bisher jedoch ohne richtigen Erfolg.

„Wer“ hat die Aufsichtspflicht in einem Kindergartenbus, in dem wirklich nur Kindergartenkinder transportiert werden, weil kein nahgelegener Kindergartenplatz vorhanden ist.
Laut dem Gerichtsbeschluss „Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 27.11.2001 - 7 A 10051/01.OVG“ liegt die Aufsichtspflicht beim dem Träger des Transports, also bei uns die Kreisverwaltung/Landkreis.
Diese sind verpflichtet die Kinder von 3-6 Jahren kindgerecht zum Kindergarten zu befördern, Art und Weise liegt in eigenem Ermessen. Also scheinbar nicht dazu verpflichtet, eine zusätzliche Aufsichtsperson zu stellen.
Welche Person hat jetzt letztendlich die Aufsichtspflicht? Der Busfahrer der auf den Verkehr achten muss oder der Landkreis/Kreisverwaltung, in unserem Problem Rheinland Pfalz, Kreis Mayen/Koblenz?

Ich beschreibe nun unseren speziellen und unfassbaren Vorfall:

Letzte Woche fuhr unsere (zu Fremden verschlossene) Tochter, „4 Jahre“, mit dem „Kindergartenbus“ vom Kindergarten Richtung nach Hause. Es ist ein normaler Linienbus (kein öffentlicher Linienverkehr), kein Kleinbus. Es fahren ca 3-4 Kinder aus verschiedenen Orten mit. Wir wohnen an der letzten Bushaltestelle in einem etwas abseits (ca2-3km) entferntem Ortsteil. An dem einen Tag fuhr der Busfahrer (Ersatzfahrer wegen Erkrankung) nur bis zum Hauptort, nicht jedoch zu uns. Wartete dort kurze Zeit auf eine Abholperson, die jedoch nicht kam, da wir an unserer Bushaltestelle warteten. nachdem keiner kam, fragte der Busfahrer unsere „4 jährige“ Tochter ob sie alleine nach Hause laufen kann, angeblich sagte sie ja. Er ließ sie einfach alleine in ihr fremden Umgebung!
Sie musste dort min. eine halbe Stunde alleine dort ausharren. Keiner will sich ausmalen, was hätte alles passieren können! Und kaum einer kann wirklich nachvollziehen was in uns vorgegangen ist, als wir nach vielen Telefonaten erfuhren das unsere Tochter einen Ort weiter alleine steht.

Seit dem kann sie kaum alleine gelassen werden, bekommt Angst. Kindergarten gehen, geht so langsam wieder, will immer wieder nach Hause. Busfahren war heute das erste Mal wieder alleine möglich. Seelich hat sie auf jedenfall etwas dadurch abbekommen, schon schlimm genug, aber Gott sei dank das einzigste.

Nun meine Fragen:

  1. Liegt hier eine Aufsichtspflichtverletzung vor? Kann mir ein NEIN nur schwer vorstellen.
  2. Wenn 1 ja, wer hat die Aufsichtspflichtverletzung begangen? Der Busfahrer oder der Landkreis/Kreisverwaltung, oder sogar beide.
    Evtl auch das Busunternehmen? Weil scheinbar wusste der Busfahrer nicht das er noch weiter fahren muss, beide Orte haben den gleichen Namen, trotz 2-3km Entfernung. Laut Busunternehmen wusste der Busfahrer es angeblich, und ist auch dazu geschult in solchen Fällen die Kinder notfalls zum Kindergarten zurück zu bringen. Umhängekarten mit Namen, Telefonnummern von Kita und Eltern, wird (erst) jetzt eingeführt.
  3. Reden wir hier auch von Körperverletzung, sollte meine Tochter psychologisch Behandelt werden müssen? Sie war die Tage zu ihrer U Untersuchung beim Arzt, wo sie ungewöhnlich sehr wenig mitgemacht hat, und nur auf Mutter fixiert war. In zwei Wochen soll die Untersuchung wiederholt werden. Sollte dies nicht gelingen, kann es sein das sie psychologisch behandelt werden muss, laut Arzt.
  4. Sollte in Punkt 2 der Busfahrer Schuld sein, kann ich das mit den einfach aussetzten des Kindes die Schuld verstehen, aber wie soll der Busfahrer seiner Aufsichtspflicht während der Fahrt nachkommen wenn er zeitgleich auf den Verkehr achten muss, was seine Hauptaufgabe ist? Angenommen, es sind Kinder dabei die nicht gehorchen, rumlaufen, randalieren usw, soll ein Busfahrer alle 5m anhalten, für Ordnung? Persönlich gesehen eine weiter Aufsichtsperson zwingend notwendig!

Hoffe ihr könnt mir ein wenig Klarheit schaffen, bevor ich direkt zum Anwalt laufe, den wir uns ehrlich gesagt nicht selber leisten können, ohne extra auf Gericht ne Kostenübernahme/Befreiung zu beantragen (weiß jetzt nicht wie es sich genau nennt)

Seitens Busunternehmen und Kreisverwaltung wird es in die Ablage, das wird sich ändern oder wurde geändert, und die Sache ist vergessen, gelegt. Keiner fühlt sich dafür wirklich verantwortlich. Vom Busfahrer haben wir bis heute nichts gehört. Vom Unternehmen traffen wir den Gebietsleiter zum Gespräch, der sich für den Busfahrer entschuldigte, aber es auf den Busfahrer schob und das es wegen Unternehmensverkleinerung/Änderungen hier und da organisatorische Probleme gab. von der Kreisverwaltung kam nur, das Vereinbarungen mit Busunternehmen und Kindergarten vereinbart wurden, aber alle Verantwortung auf das Busunternehmen schob.
Mir gehts nicht um irgendwelchen Schadensersatz zu bekommen bzw mich dadurch zu bereichern, sondern den Schuldigen zu Verantwortung zu ziehen. Entschädigung gegenüber dem Kind jedoch nicht abgeneigt, sie hat am meisten darunter gelitten!

MfG Roman D.

Hallo Roman,

der Fall ist zu persönlich gestellt und wird daher vermutlich bald gelöscht. (Bitte den Hinweis über dem Schreibfeld links beachten)

Zudem beinhaltet er zuviel Möglichkeiten wo Fehler gemacht wurden.

Prinzipiell ist der Busfahrer verantwortlich und kann dieser auch nachkommen. Notfalls hält er an und ruft per Telefon die Eltern an.

Der Busfahrer hat einen Fehler gemacht. Er wird sich vermutlich darauf berufen, dass er die Tragweite mangels Schulung oder Erfahrung nicht abschätzen konnte, so dass die Schuld letztendlich (meist) bei Prozessen liegen wird, wenn nicht jemand grob fahrlässig gehandelt hat (z.B. weil der Busfahrer rechtzeitig zum Spiel zuhause sein wollte, oder sein Vorgesetzter die Unterweisung unterließ um ihm eins auszuwischen)

Genau das muss der Fahrer machen. Er ist die Aufsichtsperson (Meine Güte, wer denn sonst, wenn niemand anders da ist). Und er müsste geschult sein (oder gesunden Menschenverstand haben, was sich ja nicht ausschließt) was er in solchen Extremsituationen machen soll, wenn die Kinder rumtoben und sich so gefährden. Busse haben Betriebsfunk oder ein Diensthandy, dann wird angerufen, gefragt und ggf. am Ort gewartet bis Eltern oder wer weiß was kommen und die Blagen einsammeln.

Und der Beförderungsträger Landkreis hat offenbar eben nicht die Notwendigkeit gesehen eine Begleitperson für 4 Kinder einzusetzen.
ich sehe die nämlich auch nicht.

Und Du doch auch nicht, denn bisher klappte doch alles. Ohne den Zwischenfall, dass man dein Kind fehlerhaft an falscher Haltestelle ausgesetzt hatte, sähest Du doch auch keinen (wirklichen) Bedarf für Begleitperson.
Im übrigen, die Eltern können das auch selbst organisieren, wenn sie es für wichtig halten, der Landkreis aber nicht.

Und ja, der Fahrer hat einen Fehler gemacht.
Es muss bei der Schulung ganz explizit darauf hingewiesen werden, was er machen muss, wenn die Abholung an Haltestellen nicht erfolgt !
Da gibt’s nichts, keine Ausnahme, nicht bei 4 Jährigen.

MfG
duck313

Aber der Fahrer ist doch vermutlich nicht selbstständig tätig, sondern bei irgendeinem Unternehmen angestellt.
Dann haftet doch gegenüber Dritten das Unternehmen für seine Mitarbeiter, oder nicht? - Wenn der Mitarbeiter sich schuldhaft oder grob fahrlässig verhalten hat, dann gibt es wohl eine innerbetriebliche Haftung, aber doch nicht gegenüber Dritten?