Aufsichtspflicht verletzt wo beschweren

Hallo,

bezgl. der Aufsichtspflichtverletzung habe ich eine andere Geschichte. Gestern musste ich beobachten wie 2 Kinder (ich schätze 3 und 5 Jahre alt) auf der Fensterbank eines sperrangelweit geöffneten Fensters (4. Etage) saßen und sich rauslehnten. Der Anblick hat mich zunächst eingefrohren, doch wir riefen rüber und klingelten an der Tür. Zunächst verschwanden die Kinder und schlossen das Fenster.

Heute beobachtete ich die gleiche Geschichte, markaber nur, der Vater der Kinder lehnte sich aus dem Fenster danaben, welches wohl zum Nebenzimmer gehört. Dem habe ich ein paar Takte erzählt und ihn gebeten die Fenster mit einem Schloss zu versehen. Laut seiner Aussage soll dieses diese Woche passieren.

Sollte ich nichtsdestotrotz das Jugendamt informieren? Die Kinder tänzeln auch auf der Fensterbank rum wenn das
Fenster geschlossen.
Alleine der Gedanke, dass die Kinder aus dem Fenster fallen, ohne dass ich was unternommen habe bereitet mir jetzt schon ein schlechtes Gewissen.

Oder soll ich warten bis ich sie wieder dabei erwische??? Kann es dann vielleicht sogar zu spät sein?
Der Vater weiß auf jeden Fall bescheid.

Danke für die Beiträge im Voraus.

Aufsichtspflichtverletzung ist nur sanktionierbar, wenn was passiert bzw. eine Kindeswohlgefährdung nachgewiesen werden kann.

Lutzie

heißt das, das Kind muss erst aus dem Fenster fallen und sich das Genick brechen? Wo ist da die Logik?

Hallo,

Sollte ich nichtsdestotrotz das Jugendamt informieren?

Warum überlegst du, wenn du dem Vater ohnehin nicht traust? Auch die Polizei könnte eine Alternative sein, wenn die Kinder grade wieder am Fenster sind.

Schöne Grüße,
Jule