Aufsichtspflicht vs. Feuerwehr

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn ein (freiwilliger) Feuerwehrmann für eine minderjährige Person die Aufsichtspflicht an einem Abend von den Eltern übertragen bekommt (z.B. bei einem Festzelt, Disco,…) und ein Feuerwehreinsatz kommt dazwischen; muss dann der Aufsichtspflicht weiterhin nachgegangen werden oder stellt es kein Problem dar den Feuerwehrdienst zu leisten.

Diddi

Hallo !

Kann es etwas mit dem Beruf der Aufsichtsperson zu tun haben ?

Wenn man die Aufsichtspflicht nicht komplett übernehmen kann,weil man Bereitschaft hat und die Möglichkeit besteht,kurzfristig abgerufen zu werden,dann gibts zwei Möglichkeiten:

  1. Man kann keine Aufsicht für Minderjährige übernehmen,

  2. Es muß bereits vorher abgesprochen werden,was in so einem Fall passieren soll,wer also ebenfalls kurzfristig einspringen kann und die weitere Aufsicht übernimmt (Es geht aber sicher nicht,zu sagen „Hier,pass mal auf,ich bin bald zurück“)

  3. Man setzt den Minderjährigen ins Taxi und läßt ihn nach Hause bringen,wenn dort Erziehungsberechtigte anwesend sind.
    Dann zum Einsatz.

MfG
duck313

Hallo,

zwei weitere Möglichkeiten:

Man kann für diesen Zeitraum keinen Einsatzdienst leisten. Dazu muß man sich entsprechend „abmelden“, beim Urlaub dürfte es ja genau so sein.

Man ruft an und sagt „Lasst das Feuer nicht ausgehen, ich komme später…“

Gruß
Jörg Zabel

Hallo

wenn ein (freiwilliger) Feuerwehrmann für eine minderjährige
Person die Aufsichtspflicht an einem Abend von den Eltern
übertragen bekommt (z.B. bei einem Festzelt, Disco,…) und
ein Feuerwehreinsatz kommt dazwischen; muss dann der
Aufsichtspflicht weiterhin nachgegangen werden oder stellt es
kein Problem dar den Feuerwehrdienst zu leisten.

Selbstverständlich stellt es ein Problem dar eine gesetzliche Aufsichtspflicht zu verletzen. Zumal der Dienst bei der FFW freiwillig und ohne Einsatzverpflichtung erfolgt.

MfG Frank Müller

Hallo

Selbstverständlich stellt es ein Problem dar eine gesetzliche
Aufsichtspflicht zu verletzen. Zumal der Dienst bei der FFW
freiwillig und ohne Einsatzverpflichtung erfolgt.

Das ist nicht ganz richtig. Der Eintritt in die Feuerwehr ist freiwillig. Aber danach ist der Besuch von Ausbildungs- und Übungsveranstaltungen und natürlich auch die Teilnahme an Einsätzen Pflicht. Wenn nicht wichtige Gründe dagegen sprechen, wie Krankheit oder eine andere wichtige Pflicht. Als Beispiel war da mal der Schrankenwärter genannt. Der dürfte während des Dienstes seinen Arbeitsplatz nicht verlassen, weil dadurch eine andere erhebliche Gefahr entstehen würde.

Inwieweit ein Jugendlicher in einem solchen Fall alleine gelassen oder unter andere Aufsicht gestellt werden kann, kommt bestimmt auf die Situation an. Sind zuverlässige andere Leute da, die die Aufsicht übernehmen können, dann würde ich sagen: Die Dienstpflicht bei der Feuerwehr geht vor, denn hier ist eine hoheitliche Aufgabe zu leisten - sonst wäre ja nicht alarmiert worden.

Ist zweifelhaft, daß jemand anders die Aufsicht führen kann (man kann ja auch nicht die Dauer des Einsatzes vorhersagen), dann würde ich sagen, Aufsicht geht vor. Wenn man mit einer Horde Bekannter in einem Festzelt ist, und nicht alle sind schon betrunken, kann man die Aufsicht bestimmt übertragen. Wäre schon auch gut, wenn die Leute - Aufsichtführender und Jugendlicher - sich kennen und nicht völlig fremde Leute sind.

Es wird ein wenig sein wie mit dem Mißachten von Verkehrsregeln während einer Einsatzfahrt. Es ist zwar erlaubt, aber man darf keinen anderen dadurch gefährden. Wenn also was passiert ist, dann wars nicht erlaubt.

Hans