Aufsichtsrat

Hallo,

man liest immer wieder, dass, wenn ein Geschäftsführer seine Arbeit aus Altersgründen aufgibt, er in den Aufsichtsrat überwechselt. Aber auch wenn ein GF wenig erfolgreich war, wird er anstatt gefeuert oft in den Ausichtsrat befördert.

Hat der Aufsichtsrat wirklich eine ernstzunehmende Funktion? Oder ist das nur ein Abstellgleis für Honoratioren, denen man noch für ein paar Jährchen ein Salär zukommen lassen will, ohne dass sie viel dafür tun müssen?

Gruß
Peter

Hallo,

man liest immer wieder, dass, wenn ein Geschäftsführer seine
Arbeit aus Altersgründen aufgibt, er in den Aufsichtsrat
überwechselt. Aber auch wenn ein GF wenig erfolgreich war,
wird er anstatt gefeuert oft in den Ausichtsrat befördert.

Hab das eigentlich nie über Geschäftsführer, sondern nur über Vorstände gehört. Dürfte den Hintergrund haben, daß bei einer GmbH (Geschäftsführer) eine Person im Hintergrund steht, die ordentlich darauf achtet, wie der Laden läuft und den Geschäftsführer bei nachgewiesener Erfolglosigkeit direkt vor die Tür setzt. Aktiengesellschaften gehören hingegen im überwiegenden Maße Menschen, die sich für die Entwicklung des Unternehmens so wenig interessieren, daß sie nicht einmal an der HV teilnehmen, und Beteiligungsgesellschaften, denen offensichtlich auch egal ist, wie der Laden läuft, weil es ja meist nicht ihr eigenes Geld ist, das verbrannt wird und wo demzufolge Krähen-Routine abläuft.

Hat der Aufsichtsrat wirklich eine ernstzunehmende Funktion?

Die Funktion ist ernstzunehmen, aber so wird sie in den wenigsten Fällen ausgeübt (zumindest was die großen Gesellschaften angeht). Dies hat ganz einfach den Hintergrund, daß da a) zum überwiegenden Teil Leute sitzen, die keine Ahnung haben und b) diejenigen, die theoretisch Ahnung haben könnten, nicht genügend Zeit dafür investieren (können).

Oder ist das nur ein Abstellgleis für Honoratioren, denen man
noch für ein paar Jährchen ein Salär zukommen lassen will,
ohne dass sie viel dafür tun müssen?

Ein Teil der AR-Mitglieder wird von den Kapitalgebern bestimmt, ein Teil von der Belegschaft. In der Praxis schlägt der Vorstand die Kandidaten der Kapitalseite vor und die Mitarbeitervertreter werden von der Belegschaft gewählt. Die Kandidaten für letzteres kommen von den Gewerkschaften und den Betriebsräten vorgeschlagen (Ausnahmen gibt es, sind aber m.E. selten).

Man könnte den Eindruck gewinnen, daß hier zwei geschlossene Kreise entstehen. Tatsächlich ist es aber ein geschlossener Kreis, weil das Management den Arbeitnehmervertretern deutlich mehr Probleme bereiten kann als umgekehrt. Das größte Übel wäre ein Patt im AR und da der AR-Vorsitzende den Ausschlag gibt und dieser immer von einem Kapitalverteter besetzt. Also wird nur der Arbeitnehmer im AR sein, der sich mit dem Management einigermaßen arrangiert hat.

Witzigerweise sind es gerade die kleinen Unternehmen, in denen der Gesellschafter auch Geschäftsführer ist, in denen es einen starken Aufsichtsrat mit Fachleuten (z.B. Iwrtschaftsprüfern, Unternehmensberater usw.) gibt, obwohl der Gesellschafter das gar nicht nötig hätte. Derartige Leute sind aber daran interessiert, daß der AR zum Wohle des Unternehmens agiert und nicht nur die Aufgaben scheinbar erfüllt, die im Gesetz festgeschrieben sind.

Alles in allem halte ich die gesetzlichen Vorschriften zur Unternehmenskontrolle in Deutschland für sehr gut. Die Umsetzung in der Realität berechtigt jedoch nicht einmal mehr zur Versetzung.

Gruß,
Christian

Hallo Peter!

Hat der Aufsichtsrat wirklich eine ernstzunehmende Funktion?

Oh ja! Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats sind in § 111 AktG geregelt. Danach hat der Aufsichtsrat u. a. die Geschäftsführung zu überwachen. Der Aufsichtsrat kann die Bücher der Gesellschaft sowie die Vermögensgegenstände einsehen und prüfen.

Wie wichtig der Aufsichtsrat ist, fällt erst auf, wenn dort unfähige Pfeifen sitzen. So ist mir eine Wohnungsgesellschaft bekannt, die ein Vermögen in der 100 Mio-Größenordnung verwaltete und im Eigentum mehrerer Gemeinden war, die auch für Kredite in namhafter Höhe bürgten. Aufsichtsräte waren die ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinden, in ihren Zivilberufen, Rentner, Rettungssanitäter, Verwaltungsangestellte usw… Lauter ehrenwerte Leute, die aber nicht die geringste Vorstellung von den Aufgaben von Aufsichtsräten hatten. Selbst wenn sie von den Aufgaben eine dunkle Ahnung gehabt hätten, wären sie außerstande, die Aufgaben wahrzunehmen. Egal wie tüchtig etwa ein Rettungssanitäter in seinem Beruf auch sein mag, ist er i. d. R. nicht in der Lage, die Buchführung einer Kapitalgesellschaft vom Fahrplan der örtlichen Buslinie zu unterscheiden.

So lief das Spiel jahrelang, alle freuten sich ihres Lebens, die Wohnungsgesellschaft fütterte viele Angestellte und zahlte ihrem Vortänzer ein königliches Salär. Wie dieser Haufen seit der Wende über ein Jahrzehnt Jahresabschlüsse zustande brachte, entzieht sich meiner Kenntnis. Vor zwei, drei Jahren klagten plötzlich Handwerker über nicht bezahlte Rechnungen und eine kreditgebende Bank spielte nicht mehr mit. Bald darauf meldete die Gesellschaft Insolvenz an, ein Insolvenzverwalter übernahm die Geschäftsführung. Der frühere Chef wurde verhaftet. Ihm wurden seltsame Geschäfte vorgeworfen, von denen er privaten Nutzen hatte, hieß es in Zeitungsberichten. Näheres weiß ich diesbezüglich nicht. Durch einen Zufall ahnte ich schon ein Jahr vorher Ungutes. Ich interessierte mich nämlich für eine Immobilie, von der mir ein Mitarbeiter der Gesellschaft treuherzig erzählte, mit welchem Wert die Immobilie in den Aktiva stand - ohne viel Aufwand erkennbar mindestens um den Faktor 3 zu hoch bewertet. Der Deal scheiterte, weil man auf dem unsinnigen Mondpreis bestand.

Das Insolvenzverfahren förderte viele „kreative Bewertungen“ jenseits der Realität zutage und außerdem die Tatsache, daß es eine richtige Buchführung gar nicht gab.

Viele Leute hatten jahrelang geschlafen, z. B. die kreditgebenden Banken, die sich auf geduldiges Papier verließen. Kein Mensch sah sich von immerhin über 1000 Immobilien auch nur eine einzige an. Der Aufsichtsrat hatte komplett versagt. Das waren allesamt ihr Leben lang in der Gegend ansässige Menschen, die auch den Immobilienbestand kannten. Immerhin liegen die Immobilien in den Gemeinden der als Aufsichtsräte fungierenden Bürgermeister. Aber keiner der Herren hatte sich je über Bewertungen und Bilanzpositionen Gedanken gemacht. Diese Leute wissen nicht einmal, was das ist. Das Ende vom Lied: Die Gemeinden wurden sämtlich aus den Bürgschaften in Anspruch genommen, einige stehen dadurch unter Zwangsverwaltung, andere mit dem Rücken an der Wand. Weil im Aufsichtsrat Pappkameraden saßen, totale Fehlbesetzungen, muß eine ganze Region froh sein, wenn sie noch ein paar Schulen über die Runden retten kann. Für viele Jahre geht nichts mehr. Ein einziger fähiger Aufsichtsrat hätte gereicht, das ganze Elend gar nicht erst entstehen zu lassen.

Nun kommt die Preisfrage: Was glaubst Du wohl, was für Leute in zahllosen Gesellschaften im Eigentum der öffentlichen Hand zwischen Flenbsburg und Konstanz sitzen? Gestandene Wirtschaftsfachleute? Steuerberater? Wirtschaftsprüfer?

Das Aktiengesetz spricht nur von zu erledigenden Aufgaben. Man sollte meinen, daß deshalb nur Leute mit der erforderlichen Ausbildung Aufsichtsratsposten bekleiden. Sowas mags geben. Ist aber eher die Ausnahme. Oft sitzen da Parteileute, Gewerkschafts- und Verwaltungsfritzen, die eine Bilanz nicht von einer Preisliste unterscheiden können.

Gruß
Wolfgang

Zusatz
Im AktG und im Gläubigerschutz allgemein besteht meines Erachtens sehr viel Nachholbedarf.