hi,
ich bin mir sicher, diese Info steht irgendwo leicht
zugänglich zur Verfügung… nur weiß ich anscheinend nicht, wo
und wie ich danach suchen soll. Danke für Euer Verständnis!
also ich hab jetzt eine zeitlang recherchiert (kreuz und quer): ich find nix diesbezüglich.
klar ist, dass mitgliedschaft im aufsichtsrat und im vorstand einer gesellschaft einander ausschließen: schließlich ist es aufgabe des aufsichtsrats, den vorstand zu kontrollieren.
Darf der Aufsichtsratsvorsitzende einer AG gleichzeitig deren
Auftragnehmer im Alltagsgeschäft sein?
das ist - vermute ich - nirgends verboten, also erlaubt. nichtsdestoweniger ist es (= finde ich es) äußerst problematisch. denn wenn der aufsichtsratsvorsitzende als unternehmer aufträge vom vorstand entgegennimmt, wird ja sein interesse, den vorstand zu kontrollieren, beeinträchtigt.
es ist aber ungefähr so problematisch, wie wenn jemand, der aus dem vorstand ausscheidet, in den aufsichtsrat wechselt - und dort im rahmen der kontrolle steuern kann, wie mit - äh: - „unglücklichen“ praktiken des ehemaligen vorstands umgegangen wird. aufdecken, zudecken, abschieben …
und dieser wechsel zwischen vorstand und aufsichtsrat ist ja (leider!) völlig üblich.
Es gibt ja immer wieder Konstellationen, in denen ein Päarchen
(Geschäftsführer eines Unternehmens und Anwalt) versucht, in
zwielichter Weise an Geld von kleinen Unternehmern zu kommen
(z.B. betrügerische Abmahnungen etc.).
Nun wird in diesem Fall von einem Anwalt versucht, das Geld
einzutreiben, der gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzender der
Firma ist. Ist das erlaubt?
ich fürchte / nehme an: ja. leider.
formell: man holt sich in den aufsichtsrat einen „fachmann“, der sich „auskennt“.
vermutlich handelt es sich um ein beispiel, an dem man zeigen könnte, wie unvollständig im handelsrecht kontrolle geregelt ist. unser kapitalismus ist ziemlich „frei“; wenn wer sagt, er sei durch gesetze geregelt und „gezähmt“, dann stimmt das kaum.
m.