Ein Grundstück ist mit einem Zigarettenautomaten bebaut. Es
besteht ein Vertrag. Das Grundstück wird verkauft. Der neue
Eigentümer hat keinen neuen Vertrag geschlossen.
Brauch er nicht.
Ist vermutlich (BKA) wie bei Mietverträgen.
Die alten Mieter behalten ihre Verträge, der neue Eigentümer kauft sie praktisch mit.
Der Automat soll entfernt werden.
Welche Möglichkeiten und Rechte hat der neue Eigentümer?
Verkäufer den Aufstellungsvertrag aushändigen lassen.
Durchlesen.
Kündigungsfristen ansehen.
Den Aufsteller anschreiben und sagen, dass man nun selber der neue Eigentümer sei (Kontodaten für Mietüberweisung nicht vergessen) UND dass man den Vertag fristgerecht zum XX.YY.20ZZ kündigt.