Aufstellung einer Steuerbilanz nach BilMoG

Hallo,

gibt es eine sog. „Geringfügigkeitsgrenze“ für die Rückstellungen bis zu der man keine Steuerbilanz aufstellen muss?

LG

Hallo, die Frage müsste etwas genauer gestellt werden.
Steuerbilanz muss mann aufstellen, wenn man nach HGB oder AO dazu verpflichtet ist.
Was ist mit Rückstellungen gemeint? Es gibt Pflicht- und Wahl-Rückstellungen.
Mit freundlichen Grüßen
P.D.

Servus,

Was ist mit Rückstellungen gemeint?

Es geht hier um Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten, die handels- und steuerrechtlich unterschiedlich abgezinst werden.

Schöne Grüße

MM

Hallo , für die Einkommenssteuer mußt du entweder eine Bilanz und GuV oder eine Einnahme- Überschußrechnung vorlegen, wenn Du gewerblich tätig bist. Die Rückstellungen sind entsprechend HGB bzw. EstG vorzunehmen. Was aber die Rückstellungsbewertung mit der Steuerbilanz zu tun hat ist unklar. Am Besten ist den Sachverhalt vor Ort an Hand der Unterlagen mit einem Steuerberater zu klären. MFG

Servus,

es ist sonnenklar, was die Rückstellungsbewertung mit einer von der Handelsbilanz abweichenden Steuerbilanz zu tun hat: Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten werden zwar sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich abgezinst, aber unterschiedlich.

Die Frage bezieht sich jetzt darauf, ob es eine Abweichung in der Abzinsung von Rückstellungen gibt, die als „geringfügig“ anzusehen ist, so dass der handelsrechtliche Wert dieser Rückstellungen 1:1 auch für die Ermittlung des Ertrages für KSt und GewSt angesetzt werden kann.

Kannst Du dazu etwas sagen? Ich fände diese Frage nämlich auch ganz spannend, zumal die Finanzverwaltung mit diesen auseinanderfallenden Abzinsungen glaubich auch nicht so recht glücklich ist.

Schöne Grüße

MM