Aufstellung eines Konzernabschlusses nach HGB/IFRS

Hallo, ich lerne momentan für eine Klausur und komme bei einer Aufgabe nicht weiter.

Es geht um folgende Fragestellung:
Welches Unternehmen ist nach den IFRS bzw. nach dem HGB dazu verpflichtet oder berechtigt, nach welchen Standards einen Konzernabschluss (KA)aufzustellen?

Ich habe gelernt, dass kapitalmarktorientierte Gesellschaften dazu verpflichtet sind, einen KA nach IFRS zu erstellen. (Art.4 IFRS-Verordnung; §315aHGB)
Nicht kapitalorientierte Gesellschaften haben dagegen Wahlrecht zwischen einem KA nach dem HGB oder nach den IFRS.(§315aHGB)

Folgende Aufgabe ist für mich plausibel:
„X-GmbH mit Sitz in Hamburg ist mit 75% an der Y-AG mit Sitz in Frankfurt beteiligt, deren Aktien im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert sind.“

Hier ist die Tochtergesellschaft Y-AG zwar kapitalmarktorientiert, aber die Muttergesellschaft X-GmbH nicht, deswegen besteht für die Muttergesellschaft das Wahlrecht.

Folgende Aufgaben verstehe ich nicht:

1)„Die X-AG mit Sitz in Berlin, deren Aktien im Freiverkehr der Berliner Wertpapierbörse notiert sind, ist mit 75% an der Y-KG mit Sitz in Stuttgart beteiligt.“

2)„Die M-AG mit Sitz in Konstanz, deren Aktien an der SXI Swiss Exchange in Zürich notiert sind, ist mit 75% an der N-GmbH mit Sitz in F. beteiligt.“

-> Bei beiden Aufgaben hätte ich gesagt, dass die Muttergesellschaften kapitalmarktorientiert sind und deswegen zu einem KA nach IFRS verpflichtet sind.
Jedoch lautet die Lösung, dass X-AG und M-AG nicht kapitalorientiert sind und Wahlrecht haben. Woran kann man das erkennen?

Ich würde mich über Ihre Hilfe freuen.
Vielen Dank im Voraus.

bei 1 ) liegt es am Freiverkehr, für den gelten andere regeln, als für die „richtige“ Börsennotierung

bei 2) liegt es am Handelsplatz, denn CH ist nicht in der EG, $ 315a HGB spricht aber von EG-Regelungen.

Gruß
Safran

Hallo.

Artikel 4 der IAS-Verordnung ist zwar mit „kapitalmarktorientierten Gesellschaften“ überschrieben, der Artikel selbst spricht aber von „einem geregelten Markt“. Die Definition eines geregelten Marktes findet sich in Art. 1 Abs. 13 Richtlinie 93/22/EWG bzw. Art. 4 Abs. 1 Nr. 14 Richtlinie 2004/39/EG.

Nach § 2 Abs. 5 WpHG ist unter einem (geregeltem) organisiertem Markt ein Markt zu verstehen, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird, regelmäßig stattfindet und für das Publikum zugänglich ist. Bei der Berliner Börse gibt es den geregelten Markt und den Freiverkehr, der Freiverkehr fällt nicht unter die vorgenannte Definition.

Weiterhin ist entscheidend, dass die Wertpapiere an einem geregelten Markt in einem Mitgliedstaat(!) zum Handel zugelassen sind. Die Schweiz ist aber nicht Mitglied in der EU.

Die EG-Kommission veröffentlicht jährlich eine Übersicht über die von den zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten der Definition des geregelten Marktes entsprechend anerkannten einzelnen Märkten im Amtsblatt der EU (vgl. z.B. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?ur…).

Viele Grüße
Andreas

Danke für Ihre schnelle Antwort!

Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort!

Sind Schuldverschreibungen grds. genau so wie Wertpapiere zu handhaben? (Bsp. X GbmH,deren Schuldverschreibungen (im regulierten Markt) an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert sind.)

Die Definition des Wertpapiers findet sich ebenfalls in Richtlinie 2004/39/EG und zwar unter Art. 4 Abs. 1 Nr. 18 (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?ur…).

Demnach gilt:

"Übertragbare Wertpapiere: die Gattungen von Wertpapieren, die auf dem Kapitalmarkt gehandelt werden können, mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten, wie

a) Aktien und andere, Aktien oder Anteilen an Gesellschaften, Personengesellschaften oder anderen Rechtspersönlichkeiten gleichzustellende Wertpapiere sowie Aktienzertifikate;

b) Schuldverschreibungen oder andere verbriefte Schuldtitel, einschließlich Zertifikaten (Hinterlegungsscheinen) für solche Wertpapiere;

c) alle sonstigen Wertpapiere, die zum Kauf oder Verkauf solcher Wertpapiere berechtigen oder zu einer Barzahlung führen, die anhand von übertragbaren Wertpapieren, Währungen, Zinssätzen oder -erträgen, Waren oder anderen Indizes oder Messgrößen bestimmt wird."

Viele Grüße
Andreas

Vielen lieben Dank. Jetzt habe ich alles verstanden!