Hallo, ich lerne momentan für eine Klausur und komme bei einer Aufgabe nicht weiter.
Es geht um folgende Fragestellung:
Welches Unternehmen ist nach den IFRS bzw. nach dem HGB dazu verpflichtet oder berechtigt, nach welchen Standards einen Konzernabschluss (KA)aufzustellen?
Ich habe gelernt, dass kapitalmarktorientierte Gesellschaften dazu verpflichtet sind, einen KA nach IFRS zu erstellen. (Art.4 IFRS-Verordnung; §315aHGB)
Nicht kapitalorientierte Gesellschaften haben dagegen Wahlrecht zwischen einem KA nach dem HGB oder nach den IFRS.(§315aHGB)
Folgende Aufgabe ist für mich plausibel:
„X-GmbH mit Sitz in Hamburg ist mit 75% an der Y-AG mit Sitz in Frankfurt beteiligt, deren Aktien im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert sind.“
Hier ist die Tochtergesellschaft Y-AG zwar kapitalmarktorientiert, aber die Muttergesellschaft X-GmbH nicht, deswegen besteht für die Muttergesellschaft das Wahlrecht.
Folgende Aufgaben verstehe ich nicht:
1)„Die X-AG mit Sitz in Berlin, deren Aktien im Freiverkehr der Berliner Wertpapierbörse notiert sind, ist mit 75% an der Y-KG mit Sitz in Stuttgart beteiligt.“
2)„Die M-AG mit Sitz in Konstanz, deren Aktien an der SXI Swiss Exchange in Zürich notiert sind, ist mit 75% an der N-GmbH mit Sitz in F. beteiligt.“
-> Bei beiden Aufgaben hätte ich gesagt, dass die Muttergesellschaften kapitalmarktorientiert sind und deswegen zu einem KA nach IFRS verpflichtet sind.
Jedoch lautet die Lösung, dass X-AG und M-AG nicht kapitalorientiert sind und Wahlrecht haben. Woran kann man das erkennen?
Ich würde mich über Ihre Hilfe freuen.
Vielen Dank im Voraus.