Sehr geehrte Wissende,
trotz Recherche finde ich auf einige für mich dringende Fragen zum Aufstocken/ ergänzenden ALG II keine Hinweise, daher wende ich mich an diese Plattform. Vorab schon einmal danke für alle Auskünfte.
Angenommen, derzeit ist jemand nicht ALG II-berechtigt. Ist das richtig: wenn diese Person jetzt zum Beispiel über Zeitarbeitsfirma eine Vollzeitstelle mit wenig Lohn annehmen würde, hätte sie vom ersten Tag der neuen Berufstätigkeit an das Recht auf ergänzendes ALG II? Oder wird da geprüft, wie viel Geld sie vorher über einen Zeitraum x für was ausgegeben hat? Und wenn sie nach Meinung des Sachbearbeiters vor Aufnahme dieser Tätigkeit zu viel ausgegeben hat, erhält sie noch eine gewisse Zeit lang nichts?
Sollte die Person eine solche Arbeit innerhalb eines Jahres wieder verlieren, ist sie danach noch nicht ALG II-berechtigt, ist das richtig? Denn man muss doch mindestens ein Jahr lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben? Derzeit ist die Person selbstständig tätig und zahlt keine Arbeitslosenversicherung.
Vielen Dank und viele Grüße
Jojo777