Aufstocken wegen Unterhalt fürs Kind?

Hallo,

ich bin meine nicht ehelichem Kind zum Unterhalt verpflichtet, was ich auch gerne tue.Allerdings verdiene ich gerade einmal 1084€ netto.
Davon werden mir 134€ für den unterhalt meines Kindes abgezogen vom Jugendamt.Dadurch bleibt mir netto nur ein Betrag von 950€ als Selbstbehalt.
Kann ich nun Aufgrund dieser Tatsache eventuell Aufstockung meines Gehalts beim Arbeitsamt beantragen?

Hallo Farouk,

leider ist das nicht mein Fachgebiet. Ich habe keine Ahnung. Ich würde im Zweifel die Aufstockung beantragen.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten

Da hast Du mehr Geld als die Grundsicherung, sie beträgt für Alleinstehende ca. 380,- EU + Miet- und Heizkostenzuschuss.
Das Einzige was Du versuchen kannst ist,das Du bei Deiner Stadt Wohngeld beantragen kannst. Ob Dir aber was zusteht kann ich Dir leider nicht beantworten.
Viel Glück

Leider kann ich dir da nicht weiter helfen.
Gruß

Hallo, Farouk

bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen/ Selbstbehalt usw. kommt es sehr auf die individuelle Ausgangssituation an (z.B. welche Zahlungsverpflichtungen und Belastungen der Unterhaltspflichtige hat, die von seinem heranzuziehenden Einkommen „abgezogen“ werden dürfen usw.)

Wenn dein anrechenbares (!) Einkommen plus dein möglicher Wohngeldanspruch nicht ausreichen, um deinen Bedarf zu decken (dein Bedarf = dein Regelsatz plus die örtlich angemessenen Unterkunftskosten), dann hast du möglicherweise grundsätzlich Anspruch auf ergänzendes / aufstockendes Arbeitslosengeld 2 („Hartz IV“).

Alles Antrags- Formulare , Ausfüllhinweise und ein Merkblatt zu ALG2 (rechts auf der Seite) findest du hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen…

Wenn du einen Antrag stellst, hast du Anspruch auf einen schriftlichen Bescheid.

LG

hallo so doof es auch klingt aber sei froh das es so ist und die unterhaltsansprüche nich höher sind oder das gericht nich dazu zwinkt ein nebenjob noch zu machen das du mehr unterhalt zahlst…alles erfahrungswerte…also sei froh das du nur 134 euro zahlst…
mfg…

Hallo
also du kannst einen Antrag stellen. Vielleicht auf Wohngeld. ABer ich verspreche dir keinen Erfolg. Aber fragen kostet ja nichts! Viel Glück!

Hallo,ich bin leider kein experte auf den gebiet,aber meiner Meinung bis du mit dein Mon. Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze,das heist du müstes auch kein Unterhalt zahlen bei deinem Nettoverdienst.Würde mich aber nochmal woanders schlau machen,bin mir nicht ganz sicher!

Hallo,

versuchen

Gruß

Hallo, es kommt drauf an was den noch die Mietkosten sind und der Regelsatz zum Lebensunterhalt sind bei einer Person: 374€ und dann noch die Mietkosten die ja für eine Person mit ca. 45-50 qm. haben soll. Berechnet wird die Miete kalt und nach Mietspiegel.
Am besten nachsehen auf der Internetseite: www. gegen HartzIV.de

LG elfie759

Hi,

solltest du versuchen, bzw. beantragen.
Zahlung von Kindesunterhalt muß bei der Einkommensanrechnung
auf deinen Grundsicherungsbedarf berücksichtigt werden. §11b Abs. 7 SGB II.

Außerdem kannst du einen Antrag auf Erstattung der
Umgangskosten mit deinem Kind stellen.
Dazu gehören Fahrtkosten und Übernachtungen des Kindes
bei dir. Anspruchsgrundlage ist §21 Abs. 6 SGB II und §38 in Verbindung mit §36 SGB.

Die Abänderung des Titels nach unten ist dabei nicht mehr erforderlich (Weisungsmitteilung der BA vom 20.06.2012)

Viel Erfolg.