Hallo, Farouk
bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen/ Selbstbehalt usw. kommt es sehr auf die individuelle Ausgangssituation an (z.B. welche Zahlungsverpflichtungen und Belastungen der Unterhaltspflichtige hat, die von seinem heranzuziehenden Einkommen „abgezogen“ werden dürfen usw.)
Wenn dein anrechenbares (!) Einkommen plus dein möglicher Wohngeldanspruch nicht ausreichen, um deinen Bedarf zu decken (dein Bedarf = dein Regelsatz plus die örtlich angemessenen Unterkunftskosten), dann hast du möglicherweise grundsätzlich Anspruch auf ergänzendes / aufstockendes Arbeitslosengeld 2 („Hartz IV“).
Alles Antrags- Formulare , Ausfüllhinweise und ein Merkblatt zu ALG2 (rechts auf der Seite) findest du hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen…
Wenn du einen Antrag stellst, hast du Anspruch auf einen schriftlichen Bescheid.
LG