Aufstockend ALGII vs. Wohngeld

Hallo,

jemand möchte kein aufstockendes ALG II beantragen, obwohl er einen Anspruch drauf hätte, was bei ihm bei seinem 2Personen-Haushault ca. 75 Euro ausmachen würde. Statt dessen möchte er aber Wohngeld beantragen, welches 54 Euro betragen würde. Wohngeldstelle lehnt ab mit dem Verweis, dass er ALG II beantragen solle, weil er da mehr bekommen würde.
Nun möchte er aber dieses aufstockende ALG keinesfalls beantragen. Kann er denn dazu gezwungen werden und anderen Worten- Wohngeld mit der einfachen Begründung dass er mehr ALGII bekäme abgelehnt werden? Für die knapp über 20 Euro, die er durch das WG weniger hätte, isst er halt weniger. Das muss doch seine Entscheidung sein, wie er das macht!

Welche Rechtsgrundlage besagt, dass er sonst kein Wohngeld bekommt, also NICHTS (nur ALGII)?

Danke!

Wurde denn der Antrag von der Wohngeldstelle auch formell mit dieser Begründung (rechtsmittelfähig) zurückgewiesen, oder wurde die Auskunft so nur mündlich erteilt?

der Antrag wurde beim persönlichen Gespräch mit eben diesen Worten zurückgewiesen, also nicht schriftlich.

Hallo,

der Antrag wurde beim persönlichen Gespräch mit eben diesen Worten zurückgewiesen, also nicht schriftlich.

Damit kann man sich leicht Arbeit vom Hals schaffen. Auf einer gesetzlichen Grundlage beruht dies jedenfalls nicht. Ohne die konkreten Angaben, die in einem Antrag gemacht werden müssen, kann eine solche Aussage auch gar nicht seriös gemacht werden. Und da oft genug nicht mal die Bearbeiter der ALG-II-Anträge in der Lage sind korrekte Bescheide zu erteilen, sollte es als eher unwahrscheinlich angesehen werden, dass dies ein Wohngeldbearbeiter mal so eben nebenbei in einem Gespräch könnte.
Deswegen kann es immer gut sein, wenn man Anträge trotz irgendwelcher Ausflüchte des (möglicherweise gerade nicht ausreichend seiner Pflichten bewußten) Bearbeiters stellen und dann einen Bescheid erhält.
In diesem Falle dann sehr wahrscheinlich einen positiven Wohngeldbescheid.

Grüße

Hallo,

Wenn die Möglichkeit " Wohngeld " nach den Vorraussetzungen gangbar scheint, dann zunächst mal hartnäckig bleiben und den Antrag schriftlich stellen.

Beim Jobcenter könnte ja zumindest nachvollziebar die hinweisende Begründung genannt werden:

" Warum ergänzendes ALG II ?, sie könnten auch Wohngeld beantragen "
Überarbeitung liest sich angedeutet aus etlichen Anfragen hier im Forum eher in Richtung " ALG II " heraus .

mfg

ennlo