Aufstocker Alg II, BG nur einer arbeitet und Krankschreibung

Folgender Fall: BG sind 2 Personen, nur eine Person arbeitet, 2. Person läuft Rentenantrag. BG erhält aufstockende Leistungen, da Arbeitslohn nicht reicht… 2. Person mit Rentenantrag ist jetzt 4 Wochen krankgeschrieben und wird es sicher weiter. Wie lange noch aufstockende Leistungen oder wer muß zahlen, wenn 6 Wochen rum sind? Auf was sollte die krankgeschriebene Person, welche sich im Rentenantrag befindet, achten, damit sie vom Jobcenter nicht falsch behandelt wird.

Wenn die zweite Person bisher keine Lohnfortzahlung erhalten hat, besteht kein Anspruch auf Krankengeld. Mithin besteht auch nach den 6 Wochen weiterhin Anspruch auf ALG-II-Leistungen. Ggf. wird das Jobcenter ein Gutachten veranlassen, zur Feststellung ob Arbeitsunfähigkeit für mind. 6 Monate besteht. Dann würde die 2.Person Leistungen in gleicher Höhe nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) von der Sozialbehörde erhalten.

Aufstockende Leistungen erhalten beide, solange der sozialrechtliche Bedarf aus dem vorhandenen anrechnungsfähigen Einkommen und Vermögen nicht gedeckt werden kann.

Welcher Träger wofür zuständig sein wird, lässt sich mangels Infos nicht beurteilen.

Grundsätzlich dürfte das JC weiterhin im Boot bleiben, solange nicht Altersrente oder dauerhafte volle Erwerbsminderung beim „kranken“ Partner vorliegt.

Der eine Partner bezöge dann ganz normales Alg2, der andere Sozialgeld (als Bestandteil des SGB II).

Sozialamt (SGB XII-Träger) würde nur bei dauerhafter voller Erwerbsminderung oder Altersrente zuständig

hallo Juttili,
das gleiche hätte ich dir auch geschrieben wie es schon Angelika M. geschrieben hat.wenn man länger krank geschrieben ist muß du auch dann einen Krankenschein beim Jobcenter vorweisen.
Wenn es denen dann zu lange dauert, werden die krankgeschriebene Person zum Medizinischen Dienst des Jobcenters schicken.
Habe ich alles schon durch, wenn der Arzt feststellt das alles stimmt, wird er ans Jobcenter ein Gutachten erstellen wegen Arbeitsunfähigkeit. Dann wird das Jobcenter denjenigen dann zum Sozialamt schicken und dann bekommt der oder diejenige dann alles vom Sozialamt.

Wenn die 2. Person neben dem laufenden Rentenantragsverfahren nicht arbeitet, bleibt alles wie gehabt, da eine Krankenkasse ab 6 Wochen nur Krankengeld zahlt, wenn gearbeitet wird. Nach der Entscheidung über den Rentenantrag durch die REntenversicherung kommt es darauf an, ob und wenn ja, welche Rentenart beschieden wird. Je nachdem ändern sich ggf. die Zuständigkeiten vom Jobcenter (Hartz IV/SGBII) in Sozialamt (Sozialhilfe/SGB XII). Das einzigste, was Person 2 mit dem Rentenantrag beachten muss, ist das JC jederzeit zu informieren, sollte sich etwas bei der Rentenversicherung ergeben.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen

flottebiene