Wenn jemand als Single 360 € Netto verdient und Wohngeld 184 € bekommt, ist es doch besser aufzustocken, denn der Rechner sagt er bekommt insgesamt 396 € lt. ALG II. Da er in der Gastronomie arbeitet (20Std. pro Woche) mit Wechselschicht nun die Frage: Wie muss er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen?
ab 15,5 Std ist es genug, mehr ist dann eigene Sache, er kann nicht zu mehr gezwungen werden.
Aufstocken ist möglich, aber sollte doch wohl überlegt sein.
Ich würde versuche aus eigener Kraft dann mehr zu erwirtschaften und der Arge „tschüss“ sagen.
Schluss mit der Kontrolle und dem Druck.
Karin
Wenn jemand als Single 360 € Netto verdient und Wohngeld 184 €
bekommt, ist es doch besser aufzustocken, denn der Rechner
sagt er bekommt insgesamt 396 € lt. ALG II. Da er in der
Gastronomie arbeitet (20Std. pro Woche) mit Wechselschicht nun
die Frage: Wie muss er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen?
Hallo!
Verstehe ich das richtig, dass Sie sich in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung befinden, einfach nicht genug verdienen und daher über ein ALG II Aufstockungsgeld nachdenken?
Sie können aber entweder Wohngeld oder ALG II beziehen! Beides zusammen geht nicht.
Wenn man nur ALG II Aufstockung bezieht, da man in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung steht, muß man dem Arbeitsmarkt nicht weiter zur Verfügung stehen. Sie arbeiten ja schon, verdienen halt nur nicht genug, um Ihren Lebensunterhalt zu verdienen.
Sie müssen dann evtl. eine Vereinbarung unterschreiben, dass Sie sich natürlich um eine Anstellung bemühen, von der Sie Ihren Lebensunterhalt allein bestreiten können, aber das machen Sie doch bestimmt! 
Wenn der Gatsronomie-Job nur aushilfsweise ist, müssen Sie dem Arbeitsmarkt natürlich zur freien Verfügung stehen.
Ich hoffe, geholfen zu haben!
Viele Grüße
Hallo, wenn du so wenig verdienst, kannst du versuchen, das du die Aufstockung bekommst. Du mußt dir einig sein, wo hast du mehr Geld. Mit Harz4 Aufstockung oder ohne, denn bei Harz4 mußt du alles offen legen.
Gruß Manja
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
Danke für die schnelle Antwort.
Verstehe ich das richtig, dass Sie sich in einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung befinden, einfach
nicht genug verdienen und daher über ein ALG II
Aufstockungsgeld nachdenken?
Ja so ist es.
Sie können aber entweder Wohngeld oder ALG II beziehen! Beides
zusammen geht nicht.
Das ist schon klar, aber als Single würde ich lt. ALG II Rechner aus dem Netz durch Aufstockung besser fahren?! Wohngeld 184€ zu 199€ ALG II, und die Miete übernimmt doch auch die ARGE oder?
Wenn man nur ALG II Aufstockung bezieht, da man in einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung steht, muß man
dem Arbeitsmarkt nicht weiter zur Verfügung stehen. Sie
arbeiten ja schon, verdienen halt nur nicht genug, um Ihren
Lebensunterhalt zu verdienen.
Sie müssen dann evtl. eine Vereinbarung unterschreiben, dass
Sie sich natürlich um eine Anstellung bemühen, von der Sie
Ihren Lebensunterhalt allein bestreiten können, aber das
machen Sie doch bestimmt!
Wenn der Gatsronomie-Job nur aushilfsweise ist, müssen Sie dem
Arbeitsmarkt natürlich zur freien Verfügung stehen.
Ist kein Aushilfsjob, 20 Std. pro Woche, mit wechselnden Arbeitszeiten (Einkaufen fahren, Küchendienst u. Service bei Fußballspielen).
Ich hoffe, geholfen zu haben!
Viele Grüße
Danke, LG Werner-PMI
Hallo!
Wenn Sie mit dem Aufstockungsgeld besser fahren, machen Sie das doch!
Mietkostenübernahme ist immer davon abhängig, wieviel Wohnraum bzw. Miete in Ihrem Einzugsgebiet für angemessen gilt.
Kann sein, dass Sie nur eine anteilige Übernahme bekommen oder auch gar nichts. Eventuell bekommen Sie auch die Auflage umzuziehen, wenn Ihr Wohnraum die zulässige Quadratmeterzahl übersteigt. Oder aber Sie bekommen eben nur den Anteil, der Ihnen lt. Gesetz zusteht und müssen den Rest selbst aufbringen.
Daher erstmal schlau machen, welche Mietbedingungen bei Ihnen gelten und was lt. ARGE angemessen ist.
Freie Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt hat sich ja erledigt, da sie einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.
LG
Hallo!
Hallo!
Ich war gestern bei der ARGE und habe Anträge abgegeben.Sehr nett und hilfsbereit sind die Sachbearbeiter. Hätte schon früher Antrag stellen sollen. Nochmals Danke für Ihre Hilfe, mir ging es hauptsächlich um die „Eingliederungsvereinbarung“, weil ich für einen Kollegen arbeite und dort sehr zufrieden bin und der Job liegt in meiner Nachbarschaft.
Viele Grüße
Werner-Pmi
Wenn Sie mit dem Aufstockungsgeld besser fahren, machen Sie
das doch!
Mietkostenübernahme ist immer davon abhängig, wieviel Wohnraum
bzw. Miete in Ihrem Einzugsgebiet für angemessen gilt.
Kann sein, dass Sie nur eine anteilige Übernahme bekommen oder
auch gar nichts. Eventuell bekommen Sie auch die Auflage
umzuziehen, wenn Ihr Wohnraum die zulässige Quadratmeterzahl
übersteigt. Oder aber Sie bekommen eben nur den Anteil, der
Ihnen lt. Gesetz zusteht und müssen den Rest selbst
aufbringen.
Daher erstmal schlau machen, welche Mietbedingungen bei Ihnen
gelten und was lt. ARGE angemessen ist.
Freie Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt hat sich ja erledigt,
da sie einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
nachgehen.
LG