Aufstockung der Renentversicherung bei Minijobs

Hallo Zusammen,

ich habe einige Fragen zur Aufstockung der RV-Beiträge, vor allem hinsichtlich des „unterstellten“ Mindesteinkommens von 155 EUR. (Ich beziehe mich hier nicht auf Minijobbern in Privathaushalten!)

Normalfall ist ja, dass der AG die 15% RV-Beiträge an die Minijobzentrale abführt und die Sache ist erledigt.

Wenn der AN jedoch auf seine Rentenversicherungsfreiheit verzichtet, zahlt der AG weiterhin die 15% und vom Gehalt des Minijobbers werden 4,9% einbehalten und insgesamt 19,9% vom AG an die Minijobzentrale abgeführt.

Wenn der Minijobber unter 155 EUR/Monat verdient, werden für die abzuführenden Beiträge ja 155 EUR unterstellt, sprich 30,85 EUR (bei aufgestockten Rentenversicherungsbeiträgen).

Wenn der Minijobber angenommen 100 EUR verdient, zahlt der AG wieder seine 15% (hier: 15,00 EUR) und der Minijobber die Differenz aus 30,85 EUR und den 15,00 EUR, also 15,85 EUR.

Nun mal folgender Fall: Minijobber arbeitet nur ca. 7 Monate, sprich er verdient 5 Monate 0,00 EUR => Logischerweise unter 155 EUR.
Nun weiß der AG (bzw. die mit der Abrechnung beauftragte Person) nichts von der 155 EUR-Regel, führt in den 5 Monaten folglich keine Beiträge zur RV ab.

Meine Fragen:
a) Welche Konsequenzen hat es, wenn der AG diese 154,25 EUR (30,85 € für die 5 Monate ohne Verdienst) nicht abführt?

b) Kann der AG von den 7 Monaten, in denen der Minijobber arbeitet, in 5 Monaten jeweils 30,85 EUR einbehalten und gleich abführen, oder muss der RV Beitrag jeden Monat einzeln abgeführt werden?

Vielen Dank schonmal!

Wenn jemand nicht arbeitet ergo nichts verdient ist das Beschäftigungsverhältnis unterbrochen und es wird gar nichts abgeführt, weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeberbeitrag.

Gruß

Jörg

Hallo,

es ist so wie der Schwede schreibt, die Beitragszahlung setzt die Entgeltlichkeit der Beschäftigung voraus. Wird die Beschäftigung länger als einen Monat ohne Entgelt unterbrochen, sind keine Beiträge zu zahlen. im übrigen gilt nach den Ausführungen der Minijobzentrale der Mindestbeitrag von 155 € nur für die Aufstockungsbeiträge, nicht aber für den Arbeitgeberbeitrag.
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10778/DE/2__AG/2__…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10778/DE/2 AG/2 aufstockung der rentenversicherungsbeitraege/InhaltsNav.html?__nnn=true)

Gruß Woko

Hallo Woko und Schwede,

vielen Dank für eure Infos!

Viele Grüße
HiO