Hallo Sportskanone089,
Meine Frage: Gibt es auch bein Rentner die Aufstockung zum Sozialhilfesatz, wie bei Beschäftigten, die mit ALG II aufgestockt werden.
Ja, etwas Vergleichbares gibt es schon. Früher nannte sich das „Sozialhilfe“ heute wird das „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit“ genannt. Aber eventuell könnte die Situation ja auch durch Beantragung von Wohngeld erträglicher gemacht werden.
was ist bei Rentnern, falls das Einkommen (die Rente), unter Berücksichtigung von anzurechnenden Wohn-, Nebenkosten und Zahlungsverpflichtungen, etc. noch immer weit unter dem Existenzminimum bzw. Sozialhilfe -Niveau liegt?
In dem von dir geschilderten Fall (Oma und Opa) würden beide als „Bedarfsgemeinschaft“ gesehen. Das bedeutet dass nicht für jeden einzeln die Ansprüche geltend gemacht werden, sondern beide als eine Einheit.
Grob zusammengefasst werden von beiden die Renten (und eventuelle andere Einkommen) zusammen gerechnet. Davon Abgezogen werden bestimmte Pflichtversicherungen, also nur solche die man abschließen muss (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung usw). Was dann übrig bleibt ist das anrechenbare Einkommen.
Als Kosten werden (angemessene) Miete, Nebenkosten, Heizung usw, (aber ohne Strom und Telefon) ausgerechnet. Strom und diverse andere Ausgaben zählen nicht dazu, diese werden im Regelsatz berücksichtigt. Weitere „Zahlungsverpflichtungen“ wie z.B. Kredite, Raten für Anschaffungen, freiwillige Versicherungen, usw. zählen als „Privatvergnügen“
und werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Nun geht das Amt hin und rechnet aus dass beiden zusammen (Oma und Opa) zum Leben ein gewisser Betrag (Regelsatz) zusteht. (ist meistens nicht identisch mit dem was man wirklich braucht)
Regelsatz Oma 323 €
Regelsatz Opa 323 €
Regelsatz beide 646,00 €
Die Rechnung könnte also ( nur als Beispiel ) so aussehen.
Einkommen Oma 250 €
Einkommen Opa 750 €
Gesamteinkommen 1000 €
Abzüglich Pflichtversicherungen 200 €
Anrechenbares Einkommen = 800 €
Bedarf zum Leben (Regelsatz) 646
Angemessene Kosten für die Unterkunft 600 €
Gesamtbedarf 1246 €
Minus anrechenbares Einkommen 800 €
Fehlen zum Gesamtbedarf 446 €
Diese 446 € würde die Bedarfsgemeinschaft (Oma+Opa) als „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit“ bekommen, damit der errechnete Gesamtbedarf gedeckt wird.
Wie gesagt, dass ist jetzt alles nur ganz grob zusammengefasst und vereinfacht mit Beispielzahlen dargestellt. Da spielen auch noch viele andere Faktoren (Vermögen, besonderer Bedarf wegen Krankheit, Anspruch auf Unterhalt, Ost / West Bundesländer, usw.usw.) eine Rolle die man so im Forum nicht klären kann.
Für eine erste (grobe) Einschätzung, könnte man z.B. mal einen Rechner für die Grundsicherungen benutzen.
http://www.osnabrueck.de/17779.asp
Für intensivere Nachforschungen könnte man sich auch mal auf folgenden Seiten umsehen:
http://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung-sozialhilfe/
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Auch für das am Anfang schon kurz angesprochene Wohngeld sind verschiedene Rechner im Internet zu finden. So auch als Beispiel diese hier:
http://www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html
http://www.wohngeldrechner.nrw.de/wogp/cgi/call-TSO…
Gruß
N.N