Aufstockung der Rente, wenn unter Sozialhilfe-Niveau?

Hallo Zusammen, 

eine Bekannte hat mir gestern erzählt, dass Ihre Oma nur 130€ Rente bekäme, der Opa etwas mehr.
Meine Frage: Gibt es auch bein Rentner die Aufstockung zum Sozialhilfesatz, wie bei Beschäftigten, die mit ALG II aufgestockt werden.
was ist bei Rentnern, falls das Einkommen (die Rente), unter Berücksichtigung von anzurechnenden Wohn-, Nebenkosten und Zahlungsverpflichtungen, etc. noch immer weit unter dem Existenzminimum bzw. Sozialhilfe -Niveau liegt?

Bräuchte nur diese konkrete Antwort, ggf. mit gesetlichen Bestimmungen im SGB, falls jemand hier was Genaues weiß!?
danke schön!

Hallo Sportskanone089,

Meine Frage: Gibt es auch bein Rentner die Aufstockung zum Sozialhilfesatz, wie bei Beschäftigten, die mit ALG II aufgestockt werden.

Ja, etwas Vergleichbares gibt es schon. Früher nannte sich das „Sozialhilfe“ heute wird das „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit“ genannt. Aber eventuell könnte die Situation ja auch durch Beantragung von Wohngeld erträglicher gemacht werden.

was ist bei Rentnern, falls das Einkommen (die Rente), unter Berücksichtigung von anzurechnenden Wohn-, Nebenkosten und Zahlungsverpflichtungen, etc. noch immer weit unter dem Existenzminimum bzw. Sozialhilfe -Niveau liegt?

In dem von dir geschilderten Fall (Oma und Opa) würden beide als „Bedarfsgemeinschaft“ gesehen. Das bedeutet dass nicht für jeden einzeln die Ansprüche geltend gemacht werden, sondern beide als eine Einheit.

Grob zusammengefasst werden von beiden die Renten (und eventuelle andere Einkommen) zusammen gerechnet. Davon Abgezogen werden bestimmte Pflichtversicherungen, also nur solche die man abschließen muss (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung usw). Was dann übrig bleibt ist das anrechenbare Einkommen.

Als Kosten werden (angemessene) Miete, Nebenkosten, Heizung usw, (aber ohne Strom und Telefon) ausgerechnet. Strom und diverse andere Ausgaben zählen nicht dazu, diese werden im Regelsatz berücksichtigt. Weitere „Zahlungsverpflichtungen“ wie z.B. Kredite, Raten für Anschaffungen, freiwillige Versicherungen, usw. zählen als „Privatvergnügen:smile: und werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

Nun geht das Amt hin und rechnet aus dass beiden zusammen (Oma und Opa) zum Leben ein gewisser Betrag (Regelsatz) zusteht. (ist meistens nicht identisch mit dem was man wirklich braucht)

Regelsatz Oma 323 €
Regelsatz Opa 323 €

Regelsatz beide 646,00 €

Die Rechnung könnte also ( nur als Beispiel ) so aussehen.

Einkommen Oma 250 €
Einkommen Opa 750 €
Gesamteinkommen 1000 €
Abzüglich Pflichtversicherungen 200 €

Anrechenbares Einkommen = 800 €

Bedarf zum Leben (Regelsatz) 646
Angemessene Kosten für die Unterkunft 600 €

Gesamtbedarf 1246 €
Minus anrechenbares Einkommen 800 €

Fehlen zum Gesamtbedarf 446 €

Diese 446 € würde die Bedarfsgemeinschaft (Oma+Opa) als „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit“ bekommen, damit der errechnete Gesamtbedarf gedeckt wird.

Wie gesagt, dass ist jetzt alles nur ganz grob zusammengefasst und vereinfacht mit Beispielzahlen dargestellt. Da spielen auch noch viele andere Faktoren (Vermögen, besonderer Bedarf wegen Krankheit, Anspruch auf Unterhalt, Ost / West Bundesländer, usw.usw.) eine Rolle die man so im Forum nicht klären kann.

Für eine erste (grobe) Einschätzung, könnte man z.B. mal einen Rechner für die Grundsicherungen benutzen.

http://www.osnabrueck.de/17779.asp

Für intensivere Nachforschungen könnte man sich auch mal auf folgenden Seiten umsehen:

http://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung-sozialhilfe/

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

Auch für das am Anfang schon kurz angesprochene Wohngeld sind verschiedene Rechner im Internet zu finden. So auch als Beispiel diese hier:

http://www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html

http://www.wohngeldrechner.nrw.de/wogp/cgi/call-TSO…

Gruß
N.N

Nachtrag
Hallo Sportkanone,

hier ist noch mal ein Link zu einem weiteren (aktuelleren und meiner Meinung nach besseren) Rechner für die Grundsicherung.

http://www.brutto-netto-rechner.info/grundsicherung.php

Aktuell (2013) beträgt der Regelsatz bei Partnern und Ehepaaren pro Person 345 €

http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung_im_Alter…

Dieser Regelsatz soll aber 2014 erhöht werden

Gruß
N.N

Danke, für die schnelle und kompetene Antwort.
Inzwischen hat sich noch herausgestellt, dass die beiden alten Leute Landwirte sind, also die Altersversorgung der Landwirte (ALG) zuständig ist.

Nun ist ferner die Frage, ob eine Aufstockung der Rente bei dieser ALG oder beim Sozialamt zu beantragen ist!?

Hallo Sportkanone,

Inzwischen hat sich noch herausgestellt, dass die beiden alten Leute Landwirte sind, also die Altersversorgung der Landwirte (ALG) zuständig ist.

Da bin ich leider auch überfragt. Allerdings vermute ich, dass die „Alterssicherung der Landwirte“ nur eine Art „Rente“ für Landwirte ist, also wahrscheinlich keine Sozialleistungen für Landwirte mit geringer „Rente“ zahlt.

Wenn du dich näher damit befassen möchtest, kannst du ja mal hier etwas zu dem Thema lesen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Alterssicherung_der_Lan…

http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialversicherung_f%C3…

Die Frage die sich mir nun stellt, ist ob die beiden (Oma + Opa) Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung + zusätzlich Leistungen von der „Alterssicherung der Landwirte“ erhalten, oder ob nur die „Alterssicherung der Landwirte“ eine Art „Rente“ bezahlt.

Nun ist ferner die Frage, ob eine Aufstockung der Rente bei dieser ALG oder beim Sozialamt zu beantragen ist!?

Wie gesagt, da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Diese Frage klärt man wohl am ehesten mit den entsprechenden Stellen selber.

Ich würde folgende Vorgehensweise vorschlagen wenn ich mich mit diesem Thema beschäftigen müsste:

1 Über den Bescheid für die „Rente“ der „Alterssicherung der Landwirte“ die zuständige Geschäftstelle ermitteln und dort mindestens telefonisch, besser schriftlich, am besten persönlich vor Ort über die notwendigen Schritte erkundigen.

2 Beim zuständigen Wohnungsamt einen „Antrag auf Wohngeld – Mietzuschuss“ stellen und den Bescheid abwarten. (Wohngeld ist einfacher und schneller zu beantragen als die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit“)

Für Infos siehe hier: http://www.wohngeld.org/antrag.html

3 Sollte der Antrag auf Wohngeld abgelehnt, oder der Mietzuschuss zu gering bewilligt werden, kann man immer noch die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit“ beantragen. Dieser Antrag macht aber nur Sinn wenn der Bedarf höher ist als das anrechenbare Einkommen. (Siehe meine erste Antwort) und zusätzlich diesen Rechner für die Grundsicherung.

http://www.brutto-netto-rechner.info/grundsicherung.php

Hier mal ein willkürlich ausgesuchtes Merkblatt und Antrag auf „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit“, nur um zu zeigen was da alles erforderlich ist.

http://www.hameln-pyrmont.de/media/custom/317_5174_1…

Aber selbst bei allem guten Willen, können solche pauschalen Aussagen und die ganzen Online Rechner immer nur einen ganz groben Überblick bieten. Die genauen Zahlen erfährt man erst nach Antragstellung wenn die Ämter alle notwendigen Unterlagen erhalten und die Fakten überprüft haben.

Gruß
N.N

Hallo Sportskanone,
zuständig ist das Sozialamt.
Angerechnet werden bei der Grundsicherung auch andere Einkünfte: z.B. Pachteinnahmen.
Es muß bei der Grundsicherung Bedürftigkeit bestehen: laufende Renten werden angerechnet, ebenso auch andere Einkünfte, wie z.B. Pachteinnahmen.
Darüber hinaus wird das bestehende Vermögen geprüft: Das Schonvermögen beträgt bei Verheirateten 3.214 €. Alles darüber hinaus muß für das Überleben eingesetzt werden. Auch kann es Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern geben, wenn deren Einkommen im Jahr 100.000 € übersteigt.
Die Alternative könnte möglicherweise auch sein, Wohngeld zu beantragen - das ist im Prinzip auch bei Wohneigentum möglich.
Für die Beratung im Einzelfall empfehle ich den Sozialverband, bzw. VDK.
Schönen Sonntag wünscht
Birgitt

Ja eine Aufstockung gibt es in der Tat. Es muss ein Antrag auf Grundsicherungsleistungen für Erwerbsgeminderte und Altersrentner nach den Bestimmungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) beim örtlichen Sozialamt gestellt werden. Dort werden die Renten beider Großeltern zusammen berücksichtigt. Unter Abzug der Miet- bzw. Wohnkosten (incl. der Heiz- und sonstigen Kosten) und unter Berücksichtigung eventueller sonstiger Kosten bzw. Mehrbedarfe, wird dann der Anspruch auf Grundsicherung ermittelt. Hinweis: Pflegegelder oder sonstige Leistungen nach dem Pflege-Versicherungsgesetz werden nicht als  Einkommen berücksichtigt. Allerdings sind die Vermögenswerte (alles was auf Konto und Sparbuch ist, Festgeldanlagen und eventuelle Rückkaufswerte aus vermögenswirksamen Versicherungen) auch offen zu legen. Falls noch weitere Fragen sind, einfach schreiben. Gruß!

hallo, das aufstocken einer rente nennt sich Grundsicherung! Es ist beim Sozialamt der zuständigen Stadt zu beantragen.
Mfg
Jäger