Aufstockung in der Ausbildungszeit

Hallo,
unser Sohn ist 31 Jahre alt, hat ein Studium „Internationale Kommunikation“ absolviert, bekommt aber trotz intensiver Jobsuche keine Anstellung aufgrund mangelnder Berufserfahrung. Zur Zeit bekommt er ALG II. Jetzt beginnt er eine neue Ausbildung in der Kranken- und Gesundheitspflege. Im 1. Ausbildungsjahr bekommt er 621,00 € mtl. als Ausbildungsvergütung. Meine Frage: Kann er aufgrund seines Lebensalter eine zusätzliche Aufstockung der Vergütung bekommen und an welche Institution muß man sich wenden.
Gruß
Dieter Hitz

sorry,
bei deiser Qualifikation sollte, mit Verlaub, der Betroffene eigentlich besser Bescheid wissen.
Trotzdem wage ich, einen Gang zur zuständigen IHK zu
erwägen.
Alles Gute.

kurze antwort: nein, er kann keine weitere zahlung beanspruchen…

gruß

Hallo,

wenn die Ausbildungsvergütung zu niedrig ist, kann bei der Arbeitsagentur die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragt werden. Meistens ist es entscheidend, ob man eine eigene Wohnung hat (bzw. aufgrund der Entfernung braucht). Die Werbungskosten (Fahrkosten, Fachbücher etc.) und meistens das Elterneinkommen spielen auch eine Rolle.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_27986/zentraler-Cont…

Gruß

RHW

Sehr geehrter Herr Hitz,

ehrlich gesagt würde ich auch keinen 31 jährigen Hochschulabsolventen ohne Berufserfahrung einstellen. Das Studium dauert 4 Jahre, was hat er denn nach seinem Abitur gemacht? Kann er denn keine Praktikas vorweisen?
Dass das Studium eigentlich nicht für die Praxis/Wirtschaft geeignet ist, müsste doch im Vorfeld klar gewesen sein, oder?
Das Tätigkeitsfeld dieses Studiengangs sieht laut Uni folgendermaßen aus:
„Ein klar definierbares Berufsfeld gibt es für Magister-Absolventen nicht. Denn Sie erwerben mit dem Magisterabschluss in erster Linie eine wissenschaftliche Qualifikation, die – außer für Lehr- und Forschungstätigkeiten an der Universität – meist nicht direkt berufsbezogen ist. Im engeren Bereich Ihres Faches wird es in aller Regel nur wenige Arbeitsstellen geben. Dagegen gibt es ein breites unspezifisches Berufsfeld, für das zwar ein abgeschlossenes Hochschulstudium notwendig, jedoch keine spezielle Fachrichtung vorgeschrieben ist. In vielen Arbeitsfeldern tritt die fachlich-wissenschaftliche Qualifikation in den Hintergrund gegenüber so genannten Schlüsselqualifikationen, wie analytischem Denken, geistiger Flexibilität, Organisationstalent, schnellem und selbständigem Einarbeiten in neue Arbeitsfelder, sozialer Kompetenz etc., die Sie im Laufe Ihres Studiums innerhalb, aber auch außerhalb der Universität erwerben können. Sinnvolle berufsbezogene Ergänzungen können auch Praktika in Firmen und Betrieben und Zusatzqualifikationen sein, sofern diese nicht zu sehr vom Studium ablenken.“

Ob die Ausbildung wirklich geeignet für ihn ist bezweifele ich. Wenn er Internationale Kommunikation studiert hat, wird er sicher nicht als Krankenpfleger glücklich. War das seine Entscheidung?

Daher würde ich vorschlagen, dass er sich an einer Uni als wissenschaftlicher Mitarbeiter bewirbt. Bis dahin wären wohl Praktikas empfehlenswert, damit er etwas Berufserfahrung vorweisen kann. Zudem könnte er in diesem Fachbereich Weiterbildungen machen, die in den Stellengesuchen gefordert sind. Deutsch als Fremdsprache, etc…

Nun zu Ihrer eigentlichen Frage:
Nein, er kann zusätzlich keine Aufstockung beantragen. Außer er macht noch einen Nebenjob auf 400 Euro-Basis, z.B. als Nachhilfelehrer?

Ich wünsche Ihnen und Ihrem Sohn viel Erfolg!

Liebe Grüße
M.G.

Meines Wissens gibt es keine Aufstockung auf Grund des Alters. Wäre mir neu. Er kann höchstens bei der Agentur für Arbeit sich über Zuschüsse erkundigen und diese, falls nötig und rechtens, beantragen.

Guten Tag Herr Hitz,

ich bedauere, aber leider habe ich für diese Frage keine Antwort.

Viele Grüße,

Michael

Hallo,

die Vergütung ist unabhängig vom Lebensalter, wenn der Tarif nichts anderes sagt.

Tarifliche Aufstockung hätte er aber schon bekommen. Also bleibt es dabei.

Viele Grüße,

Heike

Hallo Herr Hirtz,

das kommt darauf an, wie die Lebenssituation Ihres Sohnes ist. D. h. lebt er in einer eigenen Wohnung oder
noch bei Ihnen zu Hause. Wenn er noch bei Ihnen lebt ist das sehr schwierig, fast ausgeschlossen, dass er noch Beihilfe bekommt.
Anders sieht es aus, wenn er eine eigene Wohnung hat.
Auf jedenfall sollter er zur ARGE gehen und Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen. Auch das ist Hartz IV.
Sollte Ihr Sohn in einer eigenen Wohnung leben, so soll er auf KEINEN Fall Wohngeld beantragen. Bei Hartz IV bekommt er mehr Geld und die Miete wird da auch übernommen.
Was Ihr Sohn noch probieren kann, ist BAFÖG zu beantragen. Aber da spielen zum einen Ihr Einkommen und das Alter Ihres Sohnes eine Rolle. Und BAFÖG muss zurückgezahlt werden.
Auch BAFÖG muss über die ARGE beantragt werden. Es gibt in manchen Bundesländern auch eine Berufsausbildungsbeihilfe. Aber auch da spielt Ihr Einkommen eine Rolle.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Schöne Grüße
Sprenzpeffer

Hallo,
wäre ja die zweite Ausbildung, also für Zweitausbildungen gibts m.E. nichts vom Staat.
In der Branche keinen Job? Kann ikch kaum glauben.

Sorry, hier kann ich nicht weiterhelfen.
All the Best

Nicht aufgrund des Alters. Er kann mal bei der Arge nachfragen.

Danke für den Hinweis.

Danke für den Hinweis…

Danke für den Hinweis…

Danke für den Hinweis.

Meines Wissens gibt es keine Aufstockung auf Grund des Alters.
Wäre mir neu. Er kann höchstens bei der Agentur für Arbeit
sich über Zuschüsse erkundigen und diese, falls nötig und
rechtens, beantragen.

Danke für den Hinweis…

Danke für den Hinweis…

Danke für den Hinweis…

Danke für den Hinweis.

Hallo,
wäre ja die zweite Ausbildung, also für Zweitausbildungen
gibts m.E. nichts vom Staat.
In der Branche keinen Job? Kann ikch kaum glauben.