Hallo!
Folgende Sitatuation: Familie mit zwei Kindern, Sohn wohnt überhaupt nicht mehr zuhause, Tochter (22) studiert zwar fast 400 km weit weg, hat ihren Erstwohnsitz allerdings noch bei den Eltern - sie ist dort auch ziemlich häufig - und verfügt über kein eigenes Einkommen. Vater ist pflegebedürftig und bekommt etwa 1250 € netto Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Mutter bekommt für die Pflege etwa 450 €. Nun sind sie der Meinung mit dem Geld nicht auszukommen, obwohl sie als der Vater noch arbeitete und der Sohn noch zuhause wohnte nicht mehr Geld zur Verfügung hatten und damals sogar noch ein Auto zu unterhalten hatten. Jedenfalls ist meine Frage, ob man das durch Hartz 4 etwas aufstocken könnte. Sofern die Tochter mit zur Bedarfsgemeinschaft gezählt werden darf, steht der Familie laut Rechner bei der SZ eine Aufstockung von 246 € zu, sonst nichts. Also zählt sie zur Bedarfsgemeinschaft oder nicht?
Grüße
valoo