Aufstockung zum Lebensunterhalt durch die Arge

Ich verdiene 1120€ und habe folgende Kosten.

-250 Miete

-200 Unterstand für mein Pferd

-158 Abzahlung Kredit

-160 Abzahlung Auto

-200 ca für Fahrtkosten zur Arbeit

Sind das alles Beträge, die berücksichtig werden, wenn ich beim Arbeitsamt Aufstockung beantrage und habe ich dann Anspruch?

Hallo Jenova,

ich glaube nicht das Du Geld von der Arge kriegen würdest den das Pferd gilt als Luxus das müsstest du aufgeben. Das du Kredite abzahlst ineressiert die Arge nicht das ist deine Privatangelegenheit das wird bei der Aufstockung nicht berücksichtigt, solltest du dei den Punkten Pferd, Auto Kredit gegenüber der Arge Falsche Angaben machen gillt das als Betrug. wichtig wären nur die Miete und die Fahrtkosten zur Arbeit und ob du mit jemanden zusammen wohnst und ob du kinder hast. Es gibt auf der Seite der „Süddeutsche“ einen Hartz4 Rechner da kannst du ausrechnen ob du Anspruch hast.

Hallo (Zeit für einen Gruß hat man, oder :wink:

Sind das alles Beträge, die berücksichtig werden, wenn ich beim Arbeitsamt Aufstockung beantrage

Nein.
Zunächst wird dein Bedarf ermittelt. Der Bedarf setzt sich zusammen aus dem Regelsatz (aus dem auch der Haushaltsstrom zu tragen ist; Regelbedarf für einen Alleinstehenden: 382 €) und aus den örtlich angemessenen Unterkunftskosten. Wie hoch die sein dürfen, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich und wäre beim zuständigen Jobcenter zu erfragen. Außerdem werden ggf. noch Mehrbedarfe berücksichtigt (z.B. bei bestimmten chronischen Erkrankungen).

Wenn der Bedarf ermittelt ist, wird geschaut, a) über wieviel Vermögen die Person verfügt und ob /wieviel davon zunächst verwertet werden muss, b) über wieviel anrechenbares (!) Einkommen die Person verfügt. Nicht jedes Einkommen, das man hat, ist (voll) anrechenbar; es sind Frei- und Absetzbeträge zu berücksichtigen, z.B. bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Alles dazu hier (dabei auch Fahrkosten zur Arbeit) : http://hartz.info/index.php?topic=17.0

Wenn man seinen ermittelten Gesamtbedarf nicht durch eigenes anrechenbares Einkommen plus ALG2-vorrangige Ansprüche (wie z.B. Wohngeld) decken kann, dann hat man grundsätzlich Anspruch auf (aufstockendes) ALG2.

Pferd und Kredit-/Ratenverpflichtungen sind „Privatvergnügen“, das interessiert niemanden…wobei ein Auto und ein Pferd grundsätzlich _Vermögens_gegenstände sind, die auch veräußert werden können. Da käme es dann auf die Vermögensfreibeträge an (-> siehe hier http://hartz.info/index.php?topic=25.0 ).
Falls der Wert des Tieres (zuzüglich eventueller anderer Vermögen) deinen Freibetrag übersteigt, käme eine Veräußerung des Tieres in Frage. Falls das Jobcenter das verlangt, müsste man dann ggf. auf dem Widerspruchs-/Klageweg klären lassen, ob der Verkauf des Pferdes zumutbar wäre.

LG

Hallo,

die Miete und die Fahrtkosten werden auf jeden Fall berücksichtigt. Der Unterstand für das Pferd nicht. Der Staat kommt schließlich nicht für Hobbies auf…
Ob der Kredit und die Abzahlung des Autos berücksichtigt werden können, muss im Einzelfall entschieden werden.

Gruß