Hallo (Zeit für einen Gruß hat man, oder 
Sind das alles Beträge, die berücksichtig werden, wenn ich beim Arbeitsamt Aufstockung beantrage
Nein.
Zunächst wird dein Bedarf ermittelt. Der Bedarf setzt sich zusammen aus dem Regelsatz (aus dem auch der Haushaltsstrom zu tragen ist; Regelbedarf für einen Alleinstehenden: 382 €) und aus den örtlich angemessenen Unterkunftskosten. Wie hoch die sein dürfen, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich und wäre beim zuständigen Jobcenter zu erfragen. Außerdem werden ggf. noch Mehrbedarfe berücksichtigt (z.B. bei bestimmten chronischen Erkrankungen).
Wenn der Bedarf ermittelt ist, wird geschaut, a) über wieviel Vermögen die Person verfügt und ob /wieviel davon zunächst verwertet werden muss, b) über wieviel anrechenbares (!) Einkommen die Person verfügt. Nicht jedes Einkommen, das man hat, ist (voll) anrechenbar; es sind Frei- und Absetzbeträge zu berücksichtigen, z.B. bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Alles dazu hier (dabei auch Fahrkosten zur Arbeit) : http://hartz.info/index.php?topic=17.0
Wenn man seinen ermittelten Gesamtbedarf nicht durch eigenes anrechenbares Einkommen plus ALG2-vorrangige Ansprüche (wie z.B. Wohngeld) decken kann, dann hat man grundsätzlich Anspruch auf (aufstockendes) ALG2.
Pferd und Kredit-/Ratenverpflichtungen sind „Privatvergnügen“, das interessiert niemanden…wobei ein Auto und ein Pferd grundsätzlich _Vermögens_gegenstände sind, die auch veräußert werden können. Da käme es dann auf die Vermögensfreibeträge an (-> siehe hier http://hartz.info/index.php?topic=25.0 ).
Falls der Wert des Tieres (zuzüglich eventueller anderer Vermögen) deinen Freibetrag übersteigt, käme eine Veräußerung des Tieres in Frage. Falls das Jobcenter das verlangt, müsste man dann ggf. auf dem Widerspruchs-/Klageweg klären lassen, ob der Verkauf des Pferdes zumutbar wäre.
LG