Aufstockung zur Rente Pflicht? Bei 400€-Basis

Hey Leute,

zusätzlich zu meinen Studium arbeite ich auf 400€-Basis in einem Café.
Schon während der Schulzeit habe ich dort 1 Jahr gearbeitet.
Vor 3 Monaten habe ich den Job wieder angefangen und mir wurden ohne Information 9,9% für die Rentenversicherung abgezogen, also um die 40€.
Erst dachte ich, okay, wird wohl so sein, aber von meiner Chefin wurde ich nicht aufgeklärt, warum das jetzt so ist.

Durch Studienkollegen habe ich jetzt erfahren, dass diese Aufstockung zur Rentenverischerung eigentlich freiwillig ist und wenn dann nur 4,9% beträgt.
Diese 40€ pro Monat könnte ich eigentlich JETZT ganz gut gebrauchen, außerdem kann mir niemand versichern, ob ich überhaupt jemals Rente bekommen werde ; )

Ist es möglich, dass meine Chefin mich verpflictet, diese 9,9% abzugeben? Ich möchte das Geld eigentlich lieber jetzt sehen!!!

Was kann ich nun unternehmen?
(Ich will sie nicht drauf ansprechen, bevor ich nicht weiß, dass ich wirklich im Recht bin)

Liebe Grüße

Vor 3 Monaten habe ich den Job wieder angefangen und mir
wurden ohne Information 9,9% für die Rentenversicherung abgezogen, also um die 40€.

Dann hat die Chefin ihre Kosten auf Dich abgewälzt. Dass das bei der pauschalen Lohnsteuer erlaubt ist, wußte ich, bei der GRV ist mir das neu.

Durch Studienkollegen habe ich jetzt erfahren, dass diese
Aufstockung zur Rentenverischerung eigentlich freiwillig ist
und wenn dann nur 4,9% beträgt.

Das ist etwas anderes.

Ist es möglich, dass meine Chefin mich verpflictet, diese 9,9%
abzugeben? Ich möchte das Geld eigentlich lieber jetzt sehen!!!

Am besten bei der Mini-Job Zentrale oder bei der Verbraucherzentrale nachfragen.

Hallo,
die Aufstockung der RV-Beiträge und der AN-Anteil von 4,9% ist nur möglich, wenn der AN beim AG einen Antrag gestellt hat („Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit“).

Ein Beitragsanteil von 9,95% für den AN ist nur möglich, wenn die Beschäftigung im Durchschnitt über 400 Euro liegt. Also auch wenn in den ersten beiden Monaten z.B. 390 Euro verdient wurden, aber in den nächsten Monaten wahrscheinlich deutlich über 400 Euro verdient wird, kann der Durchschnitt insgesamt über 400 Euro liegen.
Evtl. liegt auch ein Kommunikationsproblem zwischen AG und Steuerberater oder ein Eingabefehler vor.
Gruß
RHW

Danke für die schnellen Antworten :smile:

Mir kommt das auch so vor, dass meine Chefin ihre Kosten auf mich abwälzt. Ein Eingabefehler kann hierbei nicht vorliegen, weil das bei meinen Kolleginnen auch so ist.
Nur sagt da keiner was bzw. die wissen gar nicht, dass das eigtl freiwillig ist.

Ich habe eben keinen Antrag auf diese Aufstockung gestellt.
Hätte mich meine Chefin vorher gefragt, hätte ich sofort auf mein Geld bestanden, weil ich das ja jetzt im Studium brauche.

Versteh ich das richtig, dass ich eigentlich im Recht bin, da mir ja niemand etwas gesagt hat bzw ohne meine Einwilligung diese 9,9% abgezogen werden?
Der Arbeigeber muss ja 14,9% (glaub ich) abgeben und wahrscheinlich zahl ich da die 9,9% und meine Chefin nur die restlichen 5% wodurch ich dann ja nicht einmal eine Aufstockung habe…

Denkt ihr ich kann sie einfach drauf ansprechen (natürlich höflich), dass ich diese 9,9% eigentlich nicht bezahlen will und das Geld gerne ausgezahlt hätte?
Bzw wenn sie mir antwortet, dass das bei ihnen halt so ist, kann ich darauf bestehen?
Ich meine das sind 40€ im Monat, die ich wirklich gut brauchen kann!!!

Hallo Terry,

zusätzlich zu meinen Studium arbeite ich auf 400€-Basis in
einem Café.
Schon während der Schulzeit habe ich dort 1 Jahr gearbeitet.
Vor 3 Monaten habe ich den Job wieder angefangen und mir
wurden ohne Information 9,9% für die Rentenversicherung
abgezogen, also um die 40€.

Ich würde mal ganz lieb und nett antreten und mir die Abrechnung erklären lassen. Vielleicht hat Dich die Chefin gar nicht als Minijobberin angemeldet mit dem Vorteil für sie, dass die studentischen Rentenbeiträge niedriger sind als die Minijobber-Pauschale. Für Dich nur dann mit dem Vorteil, dass Du evtl. in den Ferien mehr, und damit steuerpflichtig, verdienen kannst, diese Steuern aber im Jahresausgleich wiederkriegst.

Grüße,

Karin