Aufteilung/Beantragung: Elternzeit & Elterngeld

Hallo zusammen,

mich/uns beschäftig zur Zeit die Aufteilung und Beantragung der Elternzeit & des Elterngeldes.
Ich habe schon recht viel gelesen, werde aber das Gefühl nicht los, dass man eine Menge verkehrt machen kann.

Vielleicht könnt ihr ja helfen!?

Errechneter Geburtstermin (Zwillinge!!): 11.02.2011

Planung (mit meinem Halbwissen schön geredet):

Mutter:
11.02.2011 - 06.05.2011 > Mutterschutz
06.05.2011 - 05.05.2013 > Elternzeit (2 Jahre)

Vater:
11.02.2011 - 14.03.2011 > Urlaub
11.05.2011 - 10.06.2011 > Elternzeit (Papamonat 1)
11.08.2011 - 10.09.2011 > Elternzeit (Papamonat 2)

Fragen:

  • Geht das so von der Planung (wäre die Angabe der Daten so korrekt?)?
  • Haltet Ihr die Planung für sinnvoll?
  • Wird bei dieser Planung evtl. Geld (Ansprüche) ‚verschenkt‘?
  • Was, wenn sich der Geburtstermin verschiebt (egal in welche Richtung) - was ändert sich, was ist zu tun?
  • Wer muss welche Anträge wo und wann stellen?
  • Wie bentragt man das Elterngeld passend zu diesen Zeiten. Für die Mutter soll das Geld über 2 Jahre verteilt gezahlt werden.

Hatte ich schon erwähnt, dass mich das Thema Elterngeld/Elternzeit etc. fertig macht!? :wink:

Danke vorab für Eure Hilfe und Tipps & Tricks (wenn es welche gibt!?)!

Gruß
Frank

Hi,

  • Geht das so von der Planung (wäre die Angabe der Daten so
    korrekt?)?

das musst du wissen, du willst ja diese Zeiten haben. :smile:

  • Haltet Ihr die Planung für sinnvoll?

s.o.

  • Wird bei dieser Planung evtl. Geld (Ansprüche) ‚verschenkt‘?

Nicht dass ich wüsste.

  • Was, wenn sich der Geburtstermin verschiebt (egal in welche
    Richtung) - was ändert sich, was ist zu tun?

Du stellst den Antrag auf Elterngeld erst, wenn die Kinder auf der Welt sind. Dann umgehend, aber eben dann erst. Darum stellt sich diese Frage nicht.

  • Wer muss welche Anträge wo und wann stellen?

Du musst deinen Antrag stellen, deine Frau ihren. Nach der Geburt - am besten füllt ihr vorher alles aus und lasst nur die Daten frei. Den Antrag könnt ihr euch vorher schon von der Elterngeldstelle besorgen (Google mal nach „Elterngeldstelle“ + deinem Bundesland.

  • Wie bentragt man das Elterngeld passend zu diesen Zeiten.

S.o.

Für die Mutter soll das Geld über 2 Jahre verteilt gezahlt
werden.

Das kann sie in ihrem Antrag so ausfüllen.

Denkt auch daran, rechtzeitig das Mutterschaftsgeld zu beantragen, das ist erstmal unabhängig vom Elterngeld. Soweit deine Frau berufstätig war und gesetzlich versichert, hat sie da auch einen Anspruch drauf. Frühestens sieben Wochen vor Geburtstermin (bei Einlingsschwangerschaften jedenfalls, fragt den Frauenarzt, ob es bei Zwillingen anders ist) stellt der Arzt die Bescheinigung über den vorläufigen Geburtstermin aus. Damit kann man den Antrag stellen (den Antrag selber erhaltet ihr hier: http://www.mutterschaftsgeld.de/

Gruß und gaaaanz ruhig!
Cess

Hi,

vorerst danke für Deine Antwort.

Zum Mutterschftsgeld:

Soweit deine Frau berufstätig war und gesetzlich versichert, hat sie
da auch einen Anspruch drauf.

Ich dachte genau bei der Konstellation hat man keinen Anspruch?!?

Denn wenn ich auf der o.a. Internetseite den Onlineantrag ausfülle,
und die Eintiegsfragen wie folgt beantworte:

1.) Sind/waren Sie selbst zu Beginn der Mutterschutzfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert? >> JA
2.) Stehen bzw. standen Sie während der gesamten Dauer der Schutzfristen in einem Beamten- oder beamtenähnlichen Verhältnis und haben bzw. hatten nebenbei kein Arbeitsverhältnis? >> NEIN
3.) Sind Sie ausschließlich selbstständig tätig? >> NEIN

Kommt folgende Meldung:
„Aufgrund der von ihnen gemachten Aussagen würde der Antrag vom Bundesversicherungsamt voraussichtlich abgelehnt werden.“

Gruß
Frank

Hm,

Soweit deine Frau berufstätig war und gesetzlich versichert, hat sie
da auch einen Anspruch drauf.

Ich dachte genau bei der Konstellation hat man keinen
Anspruch?!?

jetzt bin ich verwirrt. Vielleicht ist die Seite, die ich genannt habe, noch jemand der einspringt, wenn man keinen anderen Anspruch hat?

Siehe Mutterschutzgesetz, das nennt sich doch Mutterschaftsgeld:
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/gesetze…

Ich hab es ja auch bekommen, genau mit der genannten Konstellation … Ich hatte den Link auf die Schnelle rausgesucht, die Infos dazu hatte ich aber noch aus meiner Zeit (2009) parat, also das mit den 7 Wochen etc.

Ich habe mich seinerzeit an meine Krankenkasse gewendet und da gefragt, welche Fristen ich für das Mutterschaftsgeld einhalten muss, woher ich den Antrag bekomme etc.

Gruß
Cess

Mutter:
11.02.2011 - 06.05.2011 > Mutterschutz

Das versteh ich nicht. Muschu sind doch genau 2 Monate, dh. bis zu, 10.4.
Danach dann eben Elternzeit, wobei Ihr beachten müßt, dass diese 2 Monate Muschu komplett vom Anspruch abgezogen werden - dh. bei Splittung auf zwei Jahre sind es nur 22 Monate Elterngeldbezug für die mutter. Muschu-Geld kann man ja nicht splitten.

Den Antrag Muschu stellt Ihr bei der Krankenkasse der Frau oder ist sie Beamtin? Den bekommt ihr von der KK sowie ihr die entsprechende Geburtsurkunde dorthin geschickt habt. Das geht alles erst nach der Geburt.
Diesen Bescheid müßt ihr dem Elterngeld beilegen.
Eigentlich folgt alles recht logisch aufeinander.

Das einzige was ihr vorher machen solltet - spart einfach Nerverei - Vaterschaft und Sorgerecht (beim Jugendamz der Mutter!!)zu klären.

Hallo Fräulein Smilla,

danke für Ihre Antwort.

Da es sich um Zwillinge handelt sind es 12 anstatt 8 Wochen MuSchu.

Ich versteh aber die Aussagen zum MuSchuGeld nicht.
Wenn man bei z.B. bei einem Lebensmitteldiscounter in Vollzeit arbeitet und somit auch normal gesetzlich pflichtversichert ist und somit auch nicht einer selbstständigen Tätigkeit nach geht, wird ein Antrag auf http://www.mutterschaftsgeld.de/Einleitung_Antrag.htm abgelehnt. Oder überlese ich da etwas??

Gruß
Frank

Hallo,

da hat sich meines Wissens nach auch nichts geändert. Ich selber werde Ende Dezember Mama (ET 26.12.2010).

Ich bekomme Anfang November, also 7 Wochen vor der Geburt, von meiner Frauenärztin eine Bescheinigung mit Geburtstermin usw. Diese schicke ich dann in der selben Woche noch mit dem Antrag auf Mutterschaftsgeld zur Krankenkasse. Die Krankenkasse leitet ihn dann an meinen Arbeitgeber weiter. Bei mir auch mit der Konstellation beschäftigt und gesetzlich versichert. Ob das bei Zwillingen anders ist, weiß ich nicht.

Das Elterngeld sollte dann spätestens zwei Wochen nach der Geburt beantragt werden, genauso wie die Elternzeit.

Gruß

Samira

Hallo,

Mutter:
11.02.2011 - 06.05.2011 > Mutterschutz

Hmm, das verstehe ich nicht so ganz. Der Mutterschutz fängt doch schon vor der Geburt an. 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt, also insgesamt 14 Wochen - aber eben schon beginnend vor der Geburt. Wie das jetzt genau bei Zwillingen ist, weiß ich nicht.

Gruß

Samira

Hi,

wieso füllst du den Antrag nicht online über deine Krankenkasse aus? Meines Wissens nach ist der Antrag bei der Mutterschaftsgeldstelle nur für Leute, die vorher kein Erwerbseinkommen hatten. Ich kann mich aber auch täuschen.

Ich stelle jedenfalls nächste Woche meinen Antrag auf Mutterschaftsgeld über meine Krankenkasse, die das ganze dann an meinen Arbeitgeber weiterleitet.

Gruß

Samira

Meine Vermutung war richtig
Hi,

ihr seit bei der Mutterschaftsgeldstelle tatsächlich falsch, wenn deine Frau momentan noch in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Hier mal ein Zitat von der Seite:

"Herzlich Willkommen auf den Seiten der Mutterschaftsgeldstelle!

Wenn Sie

* ein Baby erwarten oder es bereits bekommen haben,
* nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, sondern familien- oder privat versichert sind, oder über die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Sozialamt Berechtigungsscheine erhalten,
* zu Beginn der sechswöchigen Schutzfrist vor der Entbindung ein (auch geringfügigen) Arbeitsverhältnis (Heimarbeitsverhältnis) hatten oder haben oder während der Schutzfristen von einem Beamten- in ein Arbeitsverhältnis gewechselt sind
oder
Ihr Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist nach der Entbindung vom Arbeitgeber mit Zustimmung der zuständigen Behörde aufgelöst wurde,"

Quelle: http://www.mutterschaftsgeld.de/Eingangsseite.htm

Das trifft auf euch denke ich alles nicht zu, deswegen würde der Antrag über die Mutterschaftsgeldstellte abgelehnt werden.

Ihr müsst den Antrag für das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse deiner Frau einreichen!!!

Gruß

Samira

Ergänzung
Hallo Cess,

die Mutteschaftsgeldstelle ist die falsche Anlaufstelle, wenn man vor der Mutteschschutzfrist berufstätig war. Der Antrag kann ganz normal über die Krankenkasse gestellt werden. Eigentlich kann man sich diesen bei jeden Krankenkasse inzwischen online runterladen und schickt ihn dann mit der Bescheinigung der Ärztin zusammen an die Krankenkasse.

Gruß

Samira

Ja, habe jetzt kapiert, dass es der falsche Link war. :smile: Also ab zur Krankenkasse!

Hi,

Da es sich um Zwillinge handelt sind es 12 anstatt 8 Wochen
MuSchu.

es sind sogar noch mehr. Der Mutterschutz beginnt ja sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und geht dann bis acht Wochen danach (plus die Extrawochen bei Zwillingen).

Und der Link zum Mutterschaftsgeld war Mist, lösch den wieder. :smile: Meine Aussagen dazu waren richtig, nur der Link halt Käse. Du musst dich an deine Krankenkasse wenden.

Gruß
Cess

Mutter:
11.02.2011 - 06.05.2011 > Mutterschutz
06.05.2011 - 05.05.2013 > Elternzeit (2 Jahre)

elterngeld wird es aber nur bis dezember 2012 geben, da mutterschutz ja angerechnet werden und insgesamt nur 24 monate - abzüglich mutterschutz gezahlt werden.
es sei denn dass ist bei mehrlingen anders als bei einlingen.

wenn man von 2 jahren elternzeit spricht, wird das aber auch von geburt an gerechnet und nicht erst nach mutterschutz.

Vater:
11.02.2011 - 14.03.2011 > Urlaub
11.05.2011 - 10.06.2011 > Elternzeit (Papamonat 1)
11.08.2011 - 10.09.2011 > Elternzeit (Papamonat 2)

bislang kenne ich es nur, dass der papa seine 2 monate am stück nimmt und nicht in teilen. keine ahnung ob das so geht und vor allem ob der arbeitgeber da mitspielt.

jedenfalls kann man im elterngeldantrag der mutter schon angeben, ob der vater gedenkt seine monate auch zu nehmen.