Folgender Fall:
Laut Testament sind im Testament die Schwester der verstorbenen und der Schwager zu je 1/2 Anteil als Erben eingetragen.
Die Tochter (lt.Testament) soll nur Pflichtteil erhalten.
Die verstorbene hat keine weiteren Angehörigen.
Wie viel in % erhält die Tochter dann als Pflichtteil?
Besten Dank für eine Antwort weltreise
Hallo!
Laut gesetzlicher Erbfolge würde doch die Tochter als einziges Kind alles erben.
Nun ist sie ausgeschlossen durch Testament,also erbt sie das Pflichtteil. Das die die Hälfte des gesetzlich zustehenden Erbteils.
Von alles die Hälfte ist die Hälfte.
Tochter 50 %, Schwester 25 %, Schwager 25 %
Und dieser Anspruch richtet sich als Geldforderung(Regelfall) an die Erben(Schwester,Schwager).
mfG
duck313
Von alles die Hälfte ist die Hälfte.
für den satz bekommst du von mir einen stern…
Tochter 50 %, Schwester 25 %, Schwager 25 %
schwester und schwager sind miterben zu je 1/2.
die tochter als einzige gesetzliche erbin erhält die hälfte ihres gesetzlichen erbanspruchs in form eines geldanspruchs. damit erhält sie einen pflichtteilsanspruch gegen die miterben iHv 1/2 des nachlasses ( § 2311 bgb).
1 „Gefällt mir“