Aufteilung der Gaskosten zwischen Mietern

Vermieter weigert sich Gaskosten mit zu zahlen
( Autor: Daniel Haas81 (Mitglied seit: 13.3.2011) / Datum: 15.3.2011 12:26 Uhr / Geklickt: 0 mal )Im Haus wohnt Pärchen in einer Dachwohnung(65qm)und unten Vermieter mit Freundin(Eigentümer des Hauses).Vermieter heizt mit Kamin und hat keine Heizkosten!D.h. beim Ablesen der Heizung hat dieser null Einheiten.Dieser behauptet keine Gaskosten mit zahlen zu müssen. Die gesamten Gaskosten ca. 1000€im Jahr muss das junge Pärchen tragen.Wird nicht auch Gas für Warmwasser verbraucht?
Im Sommer wird die Heizung nicht angemacht und trotzdem wird Gas verbraucht!!!
Was sieht hier die Rechtslage aus?
Und hat Vermieter Recht mit seiner Behauptung,dass dieser keine Heizung anmacht und deshalb auch kein Gas verbraucht?
(Es besteht ein gemeinsamer Gasanschluss)

Hallo Daniel,

Rechtlich ist der Vermieter (falls gemeinschaftliche Zähler für Strom- bzw. Wasser verwendet werden) verpflichtet, auf Verlangen des Mieters eine detailierte Abrechnung bzw. Aufschlüsselung des Verbrauchs und der Rechnung vorzulegen.

Im Normallfall müssen (falls gemeinschaftliche Zähler für Strom- bzw. Wasser verwendet werden und wenn es diesbezüglich keine separaten Vereinbarungen im Mietvertrag gibt) die Gas- bzw. Stromkosten auf Basis der jeweiligen Wohnungsgrößen (Quadratmeter) aufgeteilt und auch so abgerechnet werden.

Wie es sich anhört, versucht dich dein Vermieter über das Ohr zu hauen.

Wende dich mal an z.B. http://www.mieterbund.de

Weitere Interessante Seiten wenn die Wohnung einen eigenen Gas- bzw. Stromzähler hat sind die Portale …

* http://www.stromkunde.info
* http://www.gaskunde.info

Mit internetten Grüßen,

Andy