Hallo HJR,
aus Ihren Äußerungen glaube ich schließen zu können, dass es hier nicht um vermietete Wohnungen geht! Dann wäre es relativ einfach, weil ein Mieter den Anspruch hat, nicht zuviel für die NK zahlen, nicht zuviel in Vorleistung gehen zu müssen!
Im Grunde gilt das natürlich auch für Eigentümer, aber deren rechtliche Position wird von den Gerichten nicht so offensichtlich gestärkt.
Jeder Hausverwalter, der seine Arbeit ordentlich machen will, wird die Verbrauchs-Nebenkosten an die Vorjahreswerte „anlehnen“ (unter Berücksichtigung von Mieterwechseln, usw.). Leider fällt mir aber im Moment kein dazu passendes Urteil ein. Ich meine aber, man müsste jeden Verwalter mit der vom Gesetz geforderten „Sorgfalt des ordentlichen Kaufmannes“ „knacken“ können!
Es handelt sich um ein 4 Fam. Haus, unter
ehrenamtlicher Verwaltung.
Ob ehrenamtlich oder nicht, JEDER Verwalter hat nach dieser Maßgabe zu verfahren - und von einem ordentlichen Kaufmann MUSS eine entsprechende Berücksichtigung des jeweiligen Verbrauchs verlangt werden können!
Die Jahresabrechnung erfolgt ordnungsgemäß; es geht hier
lediglich um die monatlichen Hausgeldzahlungen, die einfach
nach MEA und nicht nach der voraussichtlichen Verteilung der
Kosten pro Wohneinheit ermittelt werden. Dadurch kommt es bei
2 Wohnungen zu jährlichen Rückerstattungen und bei den anderen
beiden Einheiten zu jährlichen Nachzahlungen. Deshalb die
Frage, müssen sich die beiden benachteiligten Eigentümer diese
Art der „Vorfinanzierung“ gefallen lassen? Zur Erklärung, die
Abweichungen zwischen Vorauszahlungen und eff. Abrechnung
resultieren aus gravierend unterschiedlichen Heizkosten.
Ich werde kämpfen, es sollte aber auch eine rechtliche Basis
existieren.
Bei Ihrem ersten Beitrag schrieben Sie von einem entsprechenden „Mehrheitsbeschluss“. Falls es wirklich einen solchen Beschluss einer Mehrheit der Eigentümer gibt, dann MUSS der Verwalter entsprechend tätig werden - ist er vielleicht ein Eigentümer? Er muss trotzdem!!!
Bei allem Ärger sollten Sie einen Gedanken nicht außer acht lassen:
Lohnt der Streit? Wenn der Verwalter den Krempel hinschmeißt, brauchen Sie einen neuen. Pro qm können Sie dabei mit 15 bis 20 Euro im Jahr rechnen, u.U. zuzüglich der MWSt.
Ich bin zwar kein Anwalt, aber einen solchen (mit den entsprechenden Kosten) würden Sie vor Gericht brauchen. Ich gehe zwar davon aus, dass Sie - bei dieser Sachlage - obsiegen würden, aber die Kosten…
Mein Rat: Gütliche Einigung!
Auf jeden Fall: Viel Erfolg
pieter