Aufteilung der Heiz- und Warmwasserkosten im MV

Hallo,

Habe vor kurzem den Mietvertrag für die oberste Wohnung in einem
Mehrfamilienhaus unterschrieben (Flachdach und Ölbrenner im Keller).
Weiss jetzt nicht ob das wichtig ist.

ich kann einen Teil in meinem Mietvertrag nicht verstehen und hoffe dass mir jemand weiter helfen kann.

Dort steht:
Die Heiz- und Warmwasserkosten trägt der Mieter wie folgt:

Bei vorhandenen Wärmezählern oder Heizkostenverteilern bzw. Warmwasserzählern oder Warmwasserkostenverteilern:

50% der Heiz- und Warmwasserkosten nach dem Ergebnis der Wärmemesser oder Heizkostenverteiler bzw. Warmwasserzähler oder Warmwasserkostenverteiler

und

50% der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Wohn- bzw. Nutzfläche

Meine Frage ist nun,wie kann ich das verstehen?
Zahle ich nur die Hälfte von dem was auf meinem Zähler an dem Heiz-körper steht?
Aber 50% und 50% sind doch trotzdem 100%,oder nicht?

Wäre nett wenn mich jemand dies betreffend aufklären könnte.

Danke schon mal für Eure Antwort

Gruss Daniel

Hi,

50% der Heiz- und Warmwasserkosten nach dem Ergebnis der
Wärmemesser oder Heizkostenverteiler bzw. Warmwasserzähler
oder Warmwasserkostenverteiler

und

50% der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Wohn- bzw.
Nutzfläche

Meine Frage ist nun,wie kann ich das verstehen?
Zahle ich nur die Hälfte von dem was auf meinem Zähler an dem
Heiz-körper steht?

auf den „Zählern“ (Heizkosten- oder Warmwasserverteiler bzw. -zähler) stehen keine Preise sondern dimensionslose Zahlen oder Volumina. Sie dienen dazu zu erfassen, welchen Anteil der Gesamtkosten auf den einzelnen Mieter umgelegt werden (verbauchsabhängige Abrechnung - je weniger man verbraucht, desto geringer ist der Anteil an den Gesamtkosten).

Die Gesamtkosten (Brennstoff-, Wartungs-, Stromkosten u.a.) der Heizung (Warmwasserbereitung) werden nun halbiert (2x 50%). Die eine Hälfte wird im Verhältnis der Wohnflächen verteilt (je größer die Wohnung, desto größer der Anteil), die zweite Hälfte danach, wer welchen Anteil der Wärme verbraucht hat (Bsp.: im gesamten Haus werden 1000 Einheiten an den Heizkörpern abgelesen, in der eigenen Wohnung 100 Einheiten. Dann zahlt man von der Hälfte der Gesamtkosten 10%, also 5%. Weiter hat das Haus eine Wohnflächew von 500m², die eigene Wohnung hat 100m². Dann zahlt man von der zweiten Hälfte der Gesamtkosten 20% (10% der Gesamtkosten). Insgesamt zahlt man also 15% der Gesamtheizkosten).

Gruß Stefan