Aufteilung der Steuerklassen nach Hochzeit ? Kind?

Hallo!

Mein Freund und ich werden sehr bald heiraten. Nun überlegen wir hin und her wie wir am besten die Steuerklassen aufteilen. Zu dieser „Problematik“ kommt noch dazu, das ich ab anfang Juni in Elternzeit gehen werde. Momentan verdiene ich 1800 € Brutto und mein Freund 2300 € Brutto. Er war allerdings schon einmal verheiratet und zahlt bereits Unterhalt für ein Kind aus seiner ersten Ehe.
Wie wirkt sich die Lohnsteuerklasse auf das Elterngeld aus? Da ich 2 Jahre Elternzeit beanspruchen werde ist es natürlich gut zu wissen in wie fern sich die Lohnsteuerklasse auf dieses auswirkt. Ausserdem kann man wohl nur einmal pro Jahr die Lohnsteuerklasse wechseln, richtig? Also wenn wir dieses Jahr heiraten und wir beispielsweise beider Steuerklasse 4 wählen, dann kann mein Freund nicht Ende diesen Jahres in Steuerklasse 3 wechseln und ich in Klasse 5 oder?!
Alles etwas kompliziert, ich hoffe jemand blickt durch und kann helfen :wink:
Vielen Dank schon einmal!

Hej,
also wenn du ab Juni in Elternzeit gehst, ich nehme an, dass ihr vorher heiratet, ist es am günstigsten, wenn du gleich die 5 wählst. Wirst ja geraume Zeit ab Elternzeit kein Einkommen ausser Elterngeld haben. Das musst du dann mit 5 versteuern. Aber dein Freund hat natürlich mit 3 den Jackpot, weil er kaum Abgaben hat. Sobald du wieder arbeitest, würde ich dann eventuell in 4/4 wechseln, falls du annähernd so viel verdienst wie dein Freund. Aber bei 2300/1800 Brutto wäre wahrscheinlich sogar dennoch 3/5 am günstigsten. Ihr bekommt ja dann auch noch den Kinderfreibetrag. Lohnt sich also schon zu heiraten und sich fortzupflanzen :wink:
Die Elterngeldberechnung bezieht sich dann auf die letzten 12 Monate VOR Geburt des Kindes. Also dafür die Steuerklasse zu wechseln ist es zu spät.

Liebe Grüsse
Hari

Leider kann ich dir nicht weiterhelfen.

Hallo Hari,

vielen Dank für deine Antwort! Also meinst du es ist besser direkt 3/5 aufzuteilen anstatt erst mal 4/4 ? Da wir Ende der Woche schon heiraten werden, sind es noch 5 Monate bis zur Geburt…
LG

Hi,

da das Elterngeld aus dem Nettogehalt der letzten 12 Monate berechnet, solltest du auf jeden Fall Steuerklasse 3 nehmen und dein Mann Steuerklasse 5. Das wirkt sich zwar erst negativ auf euer Netto aus, die Steuererklärung führt aber dann zur Rückzahlung. Und das Elterngeld ist dann höher (siehe „Steuerklasse wechseln für höheres Elterngeld“: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/elterngeld…). Da der erste Wechsel nach der Hochzeit stattfindet, darf dein Mann dann nach der Geburt in Klasse 3 wechseln, denke ich. Das solltet ihr aber nochmal beim Finanzamt nachfragen.

Gruß,
Chillie

Hej, dann wäre Geburtstermin ca August. Schwierige Frage! Schau mal im Netz, da gibt es Lohnsteuerklassenrechner. Da kannste das mal durchkalkulieren. Aber tendenziell würde ich 3/5 wählen, ich denke, da kommt ihr besser weg.

Liebe Grüsse

Hari

Hallo Fioretta,
da ihr heiratet, wird normalerweise automatisch die Steuerklasse 4 verwendet. Diese ist im Grunde die selbe wie Steuerklasse 1 - nur eben für verheiratete. Natürlich könnt ihr auch auf 3/5 wechseln. Steuerklasse 4 ist kein muß! Einfach nach der Hochzeit mit der Urkunde und der Lohnsteuerkarte aufs Amt gehen und umschreiben lassen (kostet bei uns 4,00 €).

Ihr wechselt die Steuerklasse ja nicht aus Spaß an der Freude, sondern weil ihr heiratet. Deswegen ist der weitere Wechsel, wenn du in Elternzeit gehst, kein
Problem.

Wechseln könnt ihr nach deiner Entbindung. Würde ich auf jeden Fall auch empfehlen. Falls dein Zukünftiger dann nicht schon Steuerklasse 3 hat.

Außerdem könntet nach der Hochzeit deine Steuerklasse beispielsweise auf 3 ändern und seine auf 5. Dann wäre dein Verdienst höher - ergo - auch dein Elterngeld höher. Ist nach einem Gerichtsurteil vom letzten Jahr legitim. Allerdings würde ich mir vorher genau ausrechnen, ob es euch auch was bringt, da dein Freund ja einiges weniger verdienen würde. Steuerklassen-Rechner gibt es unter Goggle.
Bei uns hätte der Wechsel lediglich einmalig 100,00 € gebracht. Das war uns der ganze Stress nicht wert.

Ich wünsche dir und deinem Anhang alles Gute. Eine schöne, unvergessliche Hochzeit und natürlich eine angenehme Schwangerschaft und Geburt.

Hoffentlich konnte ich etwas helfen.

Viele Grüße
Lore

Während des Elterngeldbezuges wirkt sich die Steuerklasseg ar nicht aufs Elterngeld aus, vorher steigt bzw. sinkt mit verändertem Netto die Höhe des Elterngeldes!

4 entspricht 1, der Wechsel ist also nicht notwendig, somit steht danach einem Wechsel in 3/5 ncihts im Wege!

Pauschal kann niemand sage was am günstigsten ist!

Hallo,

leider kenn ich mich mit Steuerklassen nicht wirklich aus und wie der Unterhalt da reinfliesst weiß ich auch nicht! Mein Rat ist, einen Steuerfachanwalt zu fragen, denn die wissen es genau!

Vielleicht hast du ja auch schon Hilfe von jemandem bekommen und bist der Lösung einen Schritt näher! Ich hoffe es! Ich wünsche euch eine traumhafte Hochzeitsfeier und viel Glück und Gesundheit in euer Ehe!

Lg,
Nicole

Hallo Fioretta,

bitte nur den Tip von Chillie beachten, der Rest hat keine Ahnung (sorry, wenn ich das so hart sage). Natürlich wirkt sich die Steuerklassenwahl auf das Elterngeld aus, da das Elterngeld nach dem letzten Nettogehalt berechnet wird und da ist es natürlich gut, wenn die Frau ein möglichst hohes Nettogehalt vor der Elternzeit hat, da dann das Elterngeld höher ausfällt.
Das hieße also, die Frau wählt die 3 und der Mann die 5 (ja, er zahlt erstmal mehr, aber das bekommt ihr sowieso in der Steuererklärung am Jahresende zurück, also ist das +/-0). Es stimmt, daß man die Steuerklassen nur einmal jährlich wechseln kann, aber wenn man heiratet, werden beide automatisch in die Steuerklasse 4 eingeteilt (entspricht der Steuerklasse 1, nur bei Verheirateten). Also „wählt“ man die 4 nicht, sondern kann danach erst wählen und dann wählt man für die Frau die 3 und den Mann die 5. (Nur am Rande, da gab es mal ein berühmtes Gerichtsurteil dazu, daß die „schlechtere“ Steuerklassenwahl zulässig ist, auch wenn man damit sozusagen nur das Elterngeld erhöhen will und somit den Staat „betrügen“.)

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen und herzlichen Glückwunsch zur Hochzeit und zum Baby! :wink:

Viele Grüße,
C.