Ich habe diese Woche vom Finanzamt eine Festsetzung erhalten,bzw wir (Ehemann).Wir sind zusammen veranlagt und das Finanzamt hat für das Jahr 2007 den Steuerbescheid geändert,somit ergibt sich jetzt eine Nachzahlung von 5500,-€ Mein Mann war selbstständig und ich bin in einem Angestelltenverhältnis tätig.Mein Mann befindet sich allerdings mittlerweile in Haft und so muss ich mich selbst um solche Dinge kümmern.Das Steuerrecht ist ja nicht gerade sehr durchsichtig
Jetzt kommen wir mal zu der Frage.
Die Aufteilung der Steuerschuld kann man ja beantragen,ich habe im Internet mehrere Muster gefunden dazu,aber gleichzeitig habe ich die Vorauszahlung für das erste Quartal 12 erhalten.Gibt es dafür auch eine Möglichkeit zur Aufteilung? Bzw. das ich nicht herangezogen werde? Ich führe ja durch den Arbeitgeber praktisch schon die Vorauszahlung ab.
Ich habe dazu nichts gefunden was mir weiterhelfen könnte.
Sie sollten sich unbedingt mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt in Verbindung setzen und persönlich die Angelegenheit besprechen, da eine Vorsteuer auf ein Gewerbe, welches vermutlich zur Zeit nicht ausgeübt wird, schon sehr verwundert. Daher hilft hier nur mit dem F.-Amt zu reden und die Schuld in entsprechenden Teilen, je nach Ihrem Verdienst, zu bezahlen.
Die Frage ist,ob dem Finanzamt meine Anwesenheit ausreicht.Ich bin total unerfahren in solchen Dingen,mein Mann hat diese ganzen Steuerdinge bisher geregelt.Ich halte es nicht für eine gute Idee wenn ich dort aufkreuze,ich habe einfach zuwenig Ahnung.
Das Gewerbe ruht offiziell nicht,durch die Inhaftierung hat mein Mann jedoch keine Gelegenheit mehr seiner Arbeit nachzugehen und hat somit auch kein Einkommen.Er ist seit Februar diesen Jahres inhaftiert.
Ich werde morgen beim FA anrufen und sehen wie man das regeln kann.
es bleibt nur mit dem F-Amt zu reden. Wenn Sie sich nicht mit dem Amt in Verbindung setzen, dann können die Ihnen alles was Sie an Konten haben sperren und Ihnen das letzte pfänden, bis zur Pfändungsgrenze. Mit den Sachbearbeitern kann man reden und wenn Ihnen da einer dumm kommt, dann wenden Sie sich an den Vorgesetzten.
Hallo,
an deiner Stelle würde ich das Finanzamt anrufen und einfach mal fragen oder schreiben:
Schildere die Situation und
keine Einnahmen mehr aus Selbstständigkeit, da dein Mann in Haft ist, mit der Bitte, die Vorauszahlungen vorläufig zu stornieren (das Anschreiben der Vorauszahlung, ist doch normalerweise nur an deinen Mann gerichtet, oder?).
Was die Aufteilung der Schuld angeht, kannst du auch mal nachfragen aber generell rate ich dir in diesem Fall!! wirklich dringend an, zu einem Steuerberater zu gehen.
nichts ist teurer als, Steuerunterlagen zu ignorieren (: -
vg Sonja
P.S. Es ist möglich, dass ich die nächsten Tage nicht mehr zu erreichen bin.
Ich habe jetzt einmal ein schreiben losgeschickt mit der Haftbescheinigung und bitte um Stornierung der Vorauszahlung,die übrigens an uns beide gerichtet ist,weil wir zusammenveranlagt sind.
Die Aufteilung der Steuerschuld hab ich ebenfalls beantragt und dies per Einschreiben mit Rückschein auf den Weg gebracht. Man hört ja leider immer wieder das solche Dinge abhanden kommen können.
Da noch keien Vollstreckungen ergangen sind,sondern es zum einen der Steuerbescheid ist und zum anderen eine Mahnung für die Vorauszahlung, warte ich jetzt mal eine Woche ab und ansonsten rufe ich dort mal an.
Hallo, man kann bei einem zusammenveranlagten Einkommensteuerbescheid, die Aufteilung der Steuerschuld beantragen, allerdings sollte dass innerhalb von vier Wochen passieren. Kann formlos erfolgen. Desweiteren kann man zukünftig eine getrennte Veranlagung wählen bzw. die Anpassung der Vorauszahlungen beantragen.
Man kann auch noch gegen den Bescheid 2007 innerhalb von vier Wochen Einspruch einlegen, wenn er nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Überprüfen Sie die Zahlen anhand ihrer Unterlagen.
Ich würde bei diesen Summen aber schon den Gang zu einem Steuerberater empfehlen.
Viele Grüße P.D.
also auf alle Fälle würde ich die Aufteilung der Steuerschuld beantragen. Laut § 272 AO kann auch Aufteilung für die Vorauszahlungen beantragt werden. Der Antrag muss schriftlich erfolgen und alle Angaben zu den betroffenen Steuerarten und Zeiträumen enthalten. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie dies zu formulieren ist, dann gehen Sie einfach persönlich im Finanzamt vorbei. Sie können den Antrag nämlich auch zur Niederschrift erklären, d.h. der Bearbeiter hält das für Sie schriftlich fest und Sie unterschreiben. Es ist sicherlich auch von Vorteil und sorgt für Verständnis und Hilfsbereitschaft, wenn der Bearbeiter die Umstände kennt, die Sie dazu veranlassen.
Ich verweise zuerst mal auf § 272 AO (Aufteilungsmaßstab für Vorauszahlungen).
Die einfacherere Praxis-Lösung sähe bei mir so aus, dass ich beim Finanzamt anrufen und den Fall schildern würde. Auch da sitzen nur Menschen und i.d.R. sind sie auch nett und hilfsbereit. Geht schneller und ist einfacher als irgendwelche Gesetzestexte etc. zu studieren. Sicher muss eine Aufteilung schriftlich beantragt werden - aber der Sachbearbeiter kann sicherlich Auskunft geben, wie die Vorauszahlungen am besten aufgeteilt oder vielleicht sogar gänzlich herabgesetzt werden können.
Wenn sich der Ehemann im Gefängnis befindet, wird er wahrscheinlich kein Einkommen erzielen - deshalb können die Vorauszahlungen auch entsprechend herabgesetzt werden.
bei dieser speziellen Frage werde ich im Internetforum verständlicherweise keine Antwort geben. Schlage vor allein wegen der Haftungsfrage einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu beauftragen.
diese Vorauszahlung für 2012 hat der Computer des Finanzamts errechnet aufgrund der Zahlen, die sich im geänderten Bescheid 2007 ergeben.
Haben sich die Verhältnisse seither grundlegend geändert, so können diese Vorauszahlungen per schriftlichem Antrag wieder auf Null gesetzt werden, so dass hier nichts zu bezahlen ist.
Aufzuteilen gibt es dann natürlich auch nichts mehr.