Hallo allerseits,
Vielleicht gibt es ja hier Rat.
Zwei Eheleute trennen sich (Trennungsjahr) und die Steuerrücherstattung fürs vergangenen Jahr steht an:
Der eine hatte Steuerklase 3 der andere 5.
Derjenige, der die 5 hatte, hat einen einfachen weg von 26 Km zur Arbeit , der andere 7 Km.
Wie ist die Summe der Erstattung aufzuteilen?(gemeinsame Veranlagung).
Der, der die 5 hat sieht nicht ein, 50 / 50 zu machen, da er die längeren wege und höheren Steurabzüge hat.
Gibt es einen Paragraphen wo so etwas geregelt wird?
Oder müssen sich beide Irgendwie einig werden.
Oder ist das alles aus dem Steuerbescheid ( noch nicht angekommen ) ersichtlich.
Bin für jeden Rat Dankbar.
Gruß Andi