Aufteilung des finanzielen

wenn eine mutter ihren sohn ein friseurladen aufmacht ,also alles finaziert aber der sohn muss bald eidesstaliche erkllärung abgebung wegen altschulden ,der laden und alles inventar gehört der mutter er ist nur selbständig und arbeiter,was für ein schriftzug muss beim notar gesetz werden um das beglaulbigt zu haben das alles hab und gut des salons der mutter gehört ,das sie der mutter nichts wegnehmen können ,güttertrennung ist ja was anders …es were nett wenn jemand ne antwort wüsste

Ähm, ein Notar ist da an sich nicht nötig, die Mutter kann ja nachweise, alles bezahlt zu haben (Miete, Einrichtung usw).
Der Sohn ist ja dann nur Angestellter, die Mutter Betreiber des Salons.

Soll dem Sohn dagegen alles geschenkt werden hilft ein Notar auch nicht…

Der Sohn ist ja dann nur Angestellter, die Mutter Betreiber
des Salons.

Das ist wohl der springende Punkt, mit allen sozialrechtlichen Folgen.

Überhaupt klingt die ganze Idee nach Sozialbetrug… ich wäre da sehr vorsichtig.

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Überhaupt klingt die ganze Idee nach Sozialbetrug… ich wäre
da sehr vorsichtig.

Kann ich Dir nur zustimmen. So hat sich das für mich auch angehört!

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Inhaber oder Arbeiter?

wenn eine mutter ihren sohn ein friseurladen aufmacht ,also
alles finaziert

Unterschieden werden muss hier, wer „aufmacht“ und „finanziert“, weil weiter unter heißt es „er ist nur selbständig und arbeiter“. Also was nun?
Ist der Sohn Selbständiger Inhaber des Ladens oder ist er dort Arbeiter, also Frisör?

aber der sohn muss bald eidesstaliche erkllärung abgebung wegen altschulden

Muss er nicht, er kann ja auch zahlen, ggf. in Raten.

,der laden und alles inventar gehört der mutter er ist nur selbständig und
arbeiter,

Der Mutter gehört also die Einrichtung und ist wohl auch Inhaberin des Ladens?
Der Sohn arbeitet dort nur? Wo ist dann das Problem? Soweit nichts anderes beim Sohn zu pfänden ist, bleibt es bei der Lohnprändung und da gelten die Freigrenzen. Sieh in die ZPO.

was für ein schriftzug muss beim notar gesetz werden
um das beglaulbigt zu haben das alles hab und gut des salons
der mutter gehört

Kein Schriftzug beim Notar notwendig. Übrigens kostet das Notargebühren!

,das sie der mutter nichts wegnehmen können
,güttertrennung ist ja was anders …es were nett wenn jemand
ne antwort wüsste

Aufteilung des Finanziellen
Hallo,

so wie du schreibst, solltest du keinen Friseursalon führen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand, der dermaßen fehlerhaft schreibt, 'ne anständige Buchführung zustande bringt.
Vor irgendwelchen Winkelzügen, um den Gläubigern ihre Rechte vorzuenthalten, kann ich nur warnen. Man kann u.U. recht schnell in die Nähe des Betruges oder artverwandter Straftaten kommen.

Gruss

Iru