Aufteilung Einbringungsgewinn II

Hallo ich habe eine Frage zu dem Einbringungsgewinn II bei Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft nach §22(2) UmwStG und §24 UmwStG.

Nehmen wir mal an, dass wir ein Einzelunternehmen komplett in eine OHG einbringen wollen. Neben uns (20% Beteiligung an OHG) werden die anderen 80% von einer GmbH gehalten.

Unser Einzelunternehmen hält gleichzeitig auch noch eine Beteiligung an einer anderen Kapitalgesellschaft zu 20%, AK waren meinetwegen 1 Mio. und GW sind jetzt 10Mio.

Es entsteht ja nun ein Einbringungsgewinn von 9 Mio. (10 Mio. GW ./. 1 Mio. BW).

Ist dieser jetzt EG II jetzt entsprechend der Beteiligungen an der OHG aufzuteilen??? oder ist er komplett als Gewinn für uns (den Einbringenden) zu betrachten und außerdem: wie sind die AK zu ergänzen (Anteilig oder en block???. Sprich: 9 Mio. zu den AK oder 1,8 Mio. (=20%).?

Als EG II verrechnung anteilig oder als Block???

Hallo rikruss,

vielen Dank für Dein Vertrauen in meine Fachkenntnis,

Bei diesen Transaktionen sollte unbedingt ein Steuerberater / WP eingeschaltet werden, der die günstigste steuerliche Variante aufzeigt.

Alles Gute

Stefan Seidel

ich weiss es nicht.