Aufteilung einer Immobilie

Hallo zusammen,
wie könnte man denn das rechtlich regeln, wenn ein unverheiratetes Paar sich eine Immobilie kauft und einer 70% der Finanzierung übernimmt, der andere 30%?
Ist dies sinnvoll?
Was für Gefahren bestehen?
Könnte man im Todesfall den Anteil auf den anderen übertragen, ohne dass Erbschaftsteuer anfällt?

Ich bin gespannt auf Eure Erfahrungen und Meinungen hierzu.

Vorab herzlichen Dank und einen wunderschönen, sonnigen Tag!

Tina

wie könnte man denn das rechtlich regeln, wenn ein
unverheiratetes Paar sich eine Immobilie kauft und einer 70%
der Finanzierung übernimmt, der andere 30%?

Mit einem wasserdicheten Vertrag.

Ist dies sinnvoll?

Wenn nicht einer alleine das Objekt kaufen kann oder beide zu gleichen teilen, wird es wohl nicht anders gehen.

Was für Gefahren bestehen?

Wenn es Konflikte wegen des Hauses gibt, werden diese auf die beziehung durchschlagen. Auf jeden Fall einen FAchmann einen Vertrag aufsetzen, der alle Rechte und Pflichten regelt.

Könnte man im Todesfall den Anteil auf den anderen übertragen,
ohne dass Erbschaftsteuer anfällt?

Bei unverheirateten wird Erbschaftssteuer fällig, bei Eheleuten nicht.

Hallo,

wie könnte man denn das rechtlich regeln, wenn ein
unverheiratetes Paar sich eine Immobilie kauft und einer 70%
der Finanzierung übernimmt, der andere 30%?

Mit einem Gang zum Standesamt regelt man dies und 1001 andere Dinge mehr, an die man noch gar nicht gedacht hat, bekommt wunderbar hohe Steuerfreibeträge in der Erbschaftsteuer noch gleich gratis dazu, … Die Kosten einer ggf. mal anstehenden Scheidung sind angesichts der gewonnenen Rechtssicherheit und sonstiger Vorteile vollkommen zu vernachlässigen. Ich rate meinen Mandanten daher immer spätestens dann zum Standesamt zu gehen, wenn Immobilien erworben werden sollen, oder sich Nachwuchs ankündigt.

Selbstverständlich kann man alle möglichen Verträge und Regelungen für den konkreten Einzelfall treffen. Diese sind aber nie auch nur annähernd so gut wie das rundum Sorglospaket der Ehe. Die steuerlichen Vorteile kann man ohne Trauschein nie auch nur ansatzweise erreichen. Die bevorstehende Änderung der Erbschaftsteuer wird Ehegatten weiter privilegieren und nicht eheliche Lebensgemeinschaften weiter benachteiligen. Schon heute reden wir von € 307.000,-- bzw. € 5.200,-- Freibetrag und 7% bzw. 17% Einstiegssteuersatz. Da kann man sich schnell ausrechnen, was von der Immobilie im Falle des Falles für den überlebenden Partner übrigbleibt.

Ist dies sinnvoll?

Grundsätzlich kann man nur zur Heirat raten. Ich mache Euch aber gerne auch einen Riesenvertrag für teures Geld, der dann vielleicht 50% von dem erreicht, was man andernfalls erreichen würde. Ggf. kann es sinn machen im Rahmen einer Eheschließung einen Ehevertrag zu machen und den Güterstand zu modifizieren (und nein: man macht heute üblicherweise keine Gütertrennung mehr!)

Was für Gefahren bestehen?

Klare Sache ist, dass aufgrund der Steuerlast im Todesfall nur in seltenen Fällen die Immobilie zu halten sein wird.

Könnte man im Todesfall den Anteil auf den anderen übertragen,
ohne dass Erbschaftsteuer anfällt?

Wenn es nicht gerade eine Riesenvilla ist, sollte der Freibetrag reichen.

Gruß vom Wiz

Hallo Wiz,

das mit dem Heiraten hat aber doch auch ganz gravierende Nachteile hab ich mal gesehen - z.B. wenns es um die Rentenzahlung nach Versorgungsausgleich geht: da kriegt z.B. die Frau 30% Seiner Rente, stirbt und Er bekommt weiterhin nur 70% statt 100%. Auch vertraglich/schuldnertechnisch könnt ich mir gut vorstellen, dass es da genügend Stolperfallen gibt, die vor allem nach einer (nicht grade gütlichen) Trennung zum Tragen kommen und vorher gar nicht berücksichtigt wurden. Für mich käme Heiraten z.B. nie in Frage, nachdem was ich da schon alles drüber gehört habe… Kannst mich da gern korrigieren, falls nötig :smile:

Aber mal anderer Vorschlag zum Thema:
Wie wäre es mit Risiko-Lebensversicherungen, die die beiden gegenseitig für sich abschließen? Er versichert Sie und umgekehrt. Dann fällt im Todesfall für diese Summe keine Erbschafsteuer an und der Überlebende könnte damit ggf. die Erbschaftsteuer fürs Haus zahlen und dieses behalten. Denke, in diesem Fall würde das vom Finanzamt auch anerkannt trotz fehlender Verwandtschaft (wegen Lebensgem. usw)? Oder irre ich mich da?

Gruß
Andrea

Hallo Andrea,
das mit der LV dachte ich auch schon und finde dies eine gute Idee.
Damit wäre eine Absicherung gegeben.

Herzlichen Dank und schönen Tag!
Tina

Hallo zusammen,

das mit der LV dachte ich auch schon und finde dies eine gute
Idee.
Damit wäre eine Absicherung gegeben.

Das ist dann aber eben nur eine finanzielle Absicherung des Todesfalls, kläart aber noch nicht die anderen 1000 Fragen einer solchen Lebenssituation. Außerdem sollte man bzgl. Steuerfreiheit nicht zu optimistisch sein. 1. muss der Vertrag richtig aufgesetzt sein (Zahler darf nicht der Versicherte sein) und 2. muss man den Nachweis antreten können, dass die Beiträge auch tatsächlich nicht von diesem bezahlt wurden, was schwierig werden kann, wenn z.B. aufgrund Erziehung/Arbeitslosigkeit zeitweise kein eigenes Einkommen vorhanden war. Gelingt der Nachweis nicht, zahlt man Schenkungsteuer, was nichts anderes als Erbschaftsteuer ist.

Ansonsten ist die Diskussion bzgl. der Kosten eines Scheidungsverfahrens müßig. Ein gültliches Verfahren ist kostentechnisch harmlos, ein streitiges Verfahren muss man mit der streitigen Auseinandersetzung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft vergleichen, und die kommt auf jeden Fall teurer.

Gruß vom Wiz