Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Ehegatten werden normalerweise zusammen zur Einkommensteuer veranlagt, der besserverdienende hatte im VZ die Steuerklasse 3, der geringer verdienende die Steuerklasse 5.
Bei Erstellung der Steuererklärung stellt sich heraus, dass nun die getrennte Veranlagung günstiger ist als die Zusammenveranlagung. Die Erklärungen wurden dahingehend auch so eingereicht. Ergebnis des Ganzen ist nun aber, dass auf den Ehegatten mit der StKl 3 eine Nachzahlung (2000Euro) entfällt, auf den mit StKl 5 eine Erstattung (3000Euro).
Mittlerweile haben sich die Ehegatten getrennt.
Der Ehegatte mit der Erstattung beansprucht nun die volle Erstattungssumme für sich, während der Ehegatte mit der Nachzahlung anteilig gerne einen Teil von den verblienenen 1000Euro hätte. Er hatte zwar im VZ die günstigere Steuerklasse 3 und dadurch weniger Steuern gezahlt, davon aber den Hauptteil des damals noch vorhandenen gemeinsamen Lebensunterhalt bestritten.
Wer ist hier im Recht?