ich benötige zu folgendem Sachverhalt Informationen:
Ein Baby wird am 12. Oktober 2010 geboren. Die Mutter möchte 12 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen, der Vater die Monate 13 + 14.
Gleichzeitig möchte die Mutter auch Elternzeit für 1 Jahr nehmen.
Das Elterngeld für die Mutter wird ab Lebensmonat 1 des Kindes gezahlt (Anrechnung auf Mutterschaftsgeld).
Die Elternzeit beginnt aber erst nach den acht Wochen Mutterschutz, also etwa Mitte Dezember 2010 und sollte (da die Mutter ein Jahr nehmen möchte) bis Mitte Dezember 2011 gehen. Das Elterngeld für die Mutter würde ja aber schon im Oktober 2011 enden (nach einem Jahr). Heißt das, die Mutter hätte von Mitte Oktober 2011 - Mitte Dezember 2011 kein Geld? Was ist mit dem Vater? Wenn er den 13. und 14. Monat zu Hause bleibt (wäre ja dann Oktober 2011 - Dezember 2011) wäre er ja parallel mit der Mutter daheim (sollte so nicht sein) und dann würde es noch weniger Geld in der Haushaltskasse geben, da er ja auch nur 67% Elterngeld bekommt? Das ganze ist recht unklar … oder ist es tatsächlich so, wie eben dargestellt? Oder müßte die Mutter dann nur 10 Monate Elternzeit nehmen, damit der Vater Monat 13 + 14 zu Hause bleiben kann?
Ich wäre sehr, sehr dankbar, wenn hierzu eine Lösung aufgezeigt werden könnte.
wenn die mutter überhaupt anspruch auf elterngeld hat, dann bekommt sie es wirklich nur für die dauer von 10 monaten (monat 1 und 2 sind wie schon erkannt mutterschaftsgeld). ab mitte oktober 2011 also nur noch das ganz normale kindergeld.
wenn papa dann 13 und 14 daheim bleibt, bekommt er das elterngeld, aktuell noch 67% des vorherigen durchschnittlichen nettoeinkommens.
bitte auch hier aufpassen; ich habe diese woche auf einem vortrag zu diesem thema erfahren, dass für die berechnung des elterngelds auch für den papa für die monate 13 und 14 das durchschnittliche netto der 12 monate vor GEBURT die basis bilden!! heißt: wenn der papa während der elternzeit der mama die bessere lohnsteuerklasse hatte und somit höheres netto, oder durch überstunden und sonderzahlungen, gehaltserhöhung etc. mehr verdient hätte, ist das für das elterngeld NICHT relevant!
wir hatten auch erst so gedacht und uns gefreut - aber ist leider nicht!
… noch was: auf dem vortrag wurde auch deutlich darauf hingewiesen, etwa 1 - 1,5 monatsbeträge des elterngelds beiseite zu legen weil durch den progressionsbehalt der besteuerung auf jeden fall eine ordentliche steuernachzahlung im folgejahr zu erwarten ist!
so gesehen bekommen wir eigentlich nur 8,5 - 9 monate elterngeld (anstatt der immer groß verkündeten 12) vom staat… hat halt immer irgendeinen haken, wenn die einem was „schenken“ wollen…