Aufteilung Erlös bei einer Zwangsverseigerung

Ich bewohne ein Einfamilienhaus das meiner Schwester und mir gemeinsam gehört. An meine Schwester zahle ich anteilig die halbe Miete.
Da es ständig Diskussionen über notwendige Reparaturen und Modernisierungsmaßnahmen gibt möchte ich meine Schwester auszahlen.
Um unnötige Streitereien zu vermeiden hatten wir uns verständigt einen unabhängigen vereidigten Gutachter einzuschalten was auch geschehen ist.
Das Gutachten wird nun von meiner Schwester nicht anerkannt und Sie stellt erheblich höhere Forderungen.
Somit bleibt mir nur der Weg die Auflösung der Gemeinschaft zu beantragen was dann wahrscheinlich Zwangsversteigerung bedeutet.
Da ich im letzten Jahr nicht unerhebliche Investitionen
in das Haus gesteckt hat (z.B. Auswechselung von ca. 30 Jahre alten Fenstern, Einbau einer neuen modernen Heizung da die alte defekt war u.v.m.,ist alles von mir bezahlt worden und kann durch Rechnungen belegt werden)stellt sich die Frage ob diese von mir geleisteten Investitionen bei einer Zwangsversteigerung und der sich anschließenden Verteilung des Erlöses berücksichtigt werden.

Ich befürchte, da hast Du schlechte Karten, zumindest in der anstehenden Teilungsversteigerung. Wenn sich die Alteigentümer über die Verteilung des Versteigerungserlöses nicht einig sind, wird das Versteigerungsgericht den Betrag nicht auszahlen, sondern er verbleibt in voller Höhe in der Gerichtskasse (Fachausdruck: Das Geld wird „hinterlegt“). Deine Schwester und Du müßt Euch vor einem anderen Gericht darum streiten, wer wieviel bekommt.

Viele Grüße aus dem sonnigen Südhessen

Morelle

Guten Morgen,

bei der Teilungsversteigerung selbst sind Investitionen nicht zu berücksichtigen.

Die Aufhebung der Gemeinschaft durch Zwangsversteigerung ist sicher ein richtiger Weg, wenn er PROFESSIONELL durchgeführt wird. Das Problem liegt nämlich darin, dass die Erlösverteilung aus der Versteigerung NICHT zur Versteigerung selbst gehört. Die Erlösverteilung funktioniert nur dann, wenn wiederum beide Miteigentümer sich über die Höhe der jeweiligen Auszahlung verständigen. Das dürfte problematisch sein.

Wie gesagt - wenn eine solche Versteigerung professionell durchgeführt wird, kann man diese Probleme minimieren. Übrigens - die meisten Rechtsanwälte kennen sich auf diesem Gebiet nicht aus.

Viel Glück.

Nein, wird nicht berücksichtigt

Clever die Schwester !

Antwort:
Bei soviel investiertem Geld solltes Du eine Anwalt einschalten. Eine Erstberatung kostet so um die 50 Euro. Das sollte es Dir wert sein, verbindliche Antworten zu bekommen.
Auf jeden Fall, soweit eine sogenannte Teilungsversteigerung (zur Auseinandersetzung gemeinsamer Eigentümer) beantragt wird, wird auch ein vom Gericht beauftragter, öffentlich vereidigter Sacherständiger zur Einschätzung des Wertes beauftragt.

Die ganze Sache könnte sich in Wohlgefallen auflösen, indem Du günstig in der ZV erstehtst. Lasse Dich dann selbstverständlich durch einen Anwalt von Anfang an vertreten, um keine Fehler zu machen.

Internetanfragen gut, Anwalt besser, vor allem wenn es um viel Geld geht.

Grüsse
Bracco

Wenn dies so „hart auf hart“ kommt dann kommt es wohl auf eine Teilungsversteigerung raus.
Ob ich mich darauf einlassen würde, das würde ich mir einmal sehr genau überlegen:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/teilungsversteiger…