Aufteilung ESt-Erstattung bei Zusammenveranlagung

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Mann und Frau arbeiten beide auf Lohnsteuerkarte, Ehefrau hat zusätzlich einen geringen Gewinn aus selbständiger Tätigkeit.

Aufgrund der Berechnungsprogramme ist eine Zusammenveranlagung günstiger als die getrennte Veranlagung.
Bei ZV ergibt sich zB eine Erstattung von 7000,-, bei getrennter Veranlagung würde jeder nur 3000,- bekommen.

Die Ehefrau möchte nun genau wissen, wieviel Erstattung ihr aufgrund Ihrer hohen Werbungskosten etc. zusteht.
Kann man das irgendwie berechnen?

Vielen Dank für die Hilfe.

Schöne Grüße vom wicht

Hallo,

ja, das kann man. Die erste Möglichkeit ist, dass man die Software ESt-Verbund von DATEV nutzt. Dann ist man mit ein paar Mausklicks da, wo man hinwill.

Die andere ist auch nicht so viel komplizierter: Man kann den Betrag „zu versteuerndes Einkommen“ auf die zwei Veranlagten aufteilen, indem man den ganzen Weg, der dahin führt, von Einkünften über Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen bis zum zu versteuernden Einkommen jeweils einem der beiden oder, wo angebracht, 50:50 zurechnet.

Man erhält auf diese Weise einen Anteil am zu versteuernden Einkommen von z.B. 57% Ehemann, 43% Ehefrau.

Falls noch sone Dinge wie Ehegattenarbeitsvertrag, Ehegattenmietvertrag etc. eine Rolle spielen, kann man die bei Bedarf rausrechnen.

Die festgesetzte Steuer wird dann zu dem gefundenen Verhältnis aufgeteilt. Dann werden die jeweils persönlich geleisteten Vorauszahlungen und die jeweils persönlich einbehaltene Lohnsteuer abgezogen.

Und das Ergebnis der Abrechnung sollte dann (Gegenprobe) wieder zum gesamten erstatteten Betrag führen.

Wenn man das Ganze in eine Tabelle einträgt, lässt sich z.B. per excel oder auch von Hand für jede einzelne Zeile eine Kontrollsumme bilden.

Schöne Grüße

MM

Super, vielen Dank!