Hallo Gemeinde,
folgendes. Der Grundfreibetrag liegt ja bei 8000 Euro pro Person. Bei Ehepaaren wird ein gemeinsamer Freibetrag genannt.
Person 1 verdient die Brötchen
Person 2 möchte sich Selbstständig machen
Da die Selbstständigkeit wahrscheinlich unter 8000 Euro im Jahr abwerfen wird, wäre es gut, wenn man den Freibetrag dafür nutzen könnte. Geht das? Wie und wo gibt man das an? Oder werden für den Freibetrag einfach beide Gehälter zusammengelegt? Wann wird das abgerechnet?
Danke!"