Aufteilung Grundfreibetrag bei Ehepaaren

Hallo Gemeinde,

folgendes. Der Grundfreibetrag liegt ja bei 8000 Euro pro Person. Bei Ehepaaren wird ein gemeinsamer Freibetrag genannt.

Person 1 verdient die Brötchen
Person 2 möchte sich Selbstständig machen

Da die Selbstständigkeit wahrscheinlich unter 8000 Euro im Jahr abwerfen wird, wäre es gut, wenn man den Freibetrag dafür nutzen könnte. Geht das? Wie und wo gibt man das an? Oder werden für den Freibetrag einfach beide Gehälter zusammengelegt? Wann wird das abgerechnet?

Danke!"

Für Ehepaare die gemeinsam die EST Veranlagen gilt der doppelte Freibetrag. Verzichten Sie darauf( auf EST - Erklärung ankreuzen und alles 2 x mal machen für jeden Partner einzeln) und jeder erhält ab 2010 gültige Freibetrag von 8002€.

cya

FMI :
http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=2806

Hallo,

dieser „Verzicht“ heißt getrennte Veranlagung.

Und man sollte das aber tunlichst vorher durchrechnen, ob sich das lohnt, ansonsten kann es ein böses Erwachen geben.

Gruß
Lawrence