Aufteilung Heilmittel/Hilfsmittel

Hallo liebe Experten

Eine private Krankenversicherung bietet als Leistung Heilmittel vollständig zu ersetzen, Hilfsmittel aber nur bis zu einem Höchstsatz. So ist es auch in den Versicherungsverträgen angegeben. Es ergibt sich, dass Brillengläser Heilmittel sind, Gestelle dafür aber Hilfsmittel.

Nun benötigt ein kunde dieser Krankenversicherung eine neue Brille, die er auch verschrieben bekommt. Bei seinem Optiker bekommt er folgendes Angebot:

Nimmt er die Gläser in einer einfachen Qualität, dann muss er das Gestell ganz zahlen, nimmt er die Gläser in einer besseren Qualität, dann bekommt er das Gestell umsonst dazu. Der Kunde rechnet und erkennt, dass das Angebot mit den besseren Gläsern billiger kommt. Er wählt das und erhält das Gestell umsonst dazu. Das Gestell kostet eigentlich das Doppelte des Höchstsatzes für Hilfsmittel.

Nun rechnet der Kunde damit, den gesamten Betrag ersetzt zu bekommen, denn das Gestell war ja umsonst und die Gläser sind voll zu ersetzende Heilmittel.

Die Krankenkasse ist aber sparsam und rechnet anders.
Sie ersetzt das Gestell zum Höchstsatz für Hilfsmittel (also etwa 50% der ursprünglichen Kosten), zieht aber den gesamten Betrag des Gestells von den Gläsern als Rabatt des Optikers ab und ersetzt den vollen Restbetrag.

Welche der beiden Rechnungen ist richtig?

Gruß
Thomas

Hallo,
was steht denn auf der Rechnung?
Gruß J.K.

Hallo,
was steht denn auf der Rechnung?
Gruß J.K.

Dass sich die Kosten des Gestells auf 0 reduzieren

Gruß
Thomas

Hallo,
der Rabatt wäre anteilig sowohl von den Kosten für das Gestell als auch für die Gläser abzuziehen und anschließend zu leisten. Beispiel:
Gestell 60 EUR
Gläser 120 EUR
anteiliger Rabatt Gestell 20; Gläser 40.
Der Rabatt müsste sich lt. Rechnung ja auch auf die Gesamtkosten beziehen.
Gruß J.

Hallo wie kommst du dazu dass Gläser Heilmittel sind? Brillengläser finden sich im Kapitel 25 des Hilfsmittelverzeichnis.
Heilmittel dagegen sind zB. einfache Binden, Pflaster etc. also Dinge die irgendwie nicht wirklich Arznei sind, aber doch zur Versorgung nötig.
Wobei ich mich dennoch wundere über die Rechnung, wenn das Gestell nichts kostet, wshalb rechnen die da irgendeinen Wert an?
Ob sie nun einen Fetsbetrag der Grundversorgung oder den Superhightechlinsenkomplettpreis zahlen hängt auch vom Verteg ab. Private KVs haben gerade bei Brillen ja doch Unterschiede (die einen sind nur Ersatz für die ehemalige GKV-Leistung, andere bieten Maximalversorgung)

Gruß
Susanne

Hallo wie kommst du dazu dass Gläser Heilmittel sind?
Brillengläser finden sich im Kapitel 25 des
Hilfsmittelverzeichnis.
Heilmittel dagegen sind zB. einfache Binden, Pflaster etc.
also Dinge die irgendwie nicht wirklich Arznei sind, aber doch
zur Versorgung nötig.

Hallo zusammen,

Nur mal zur Klarstellung:
In der PKV gibt es kein Hilfsmittelverzeichnis (wie in der GKV), sondern die erstattungsfähigen Hilfsmittel sind im Tarif beschrieben (meist in einem Hilfsmittelkatalog).

Heilmittel sind in der PKV physikalische Therapien wie Massagen, Krankengymnastik usw…

Pflaster und Binden findet man unter Verbandmitteln und werden in der Regel wie Arzneimittel erstattet.

Brillen und Brillengläser sind immer Hilfsmittel, werden aber oftmals anders erstattet als die anderen Hilfsmittel. Sie haben meist eigene Höchstsätze oder andere Beschränkungen, die im Tarif aufgeführt sind.
Ohne den Tarif zu kennen ist daher hier keine genaue Aussage zutreffen.

Schöne Grüße,
Bernhard