Aufteilung Heizkosten bei leerstehenden Wohnungen

Mich wuerde folgendes interessieren:

Mieter M zieht in eine neue Wohnung in ein X-Parteien Haus,
von dem eine Partei V der Vermieter und Eigentuemer ist.

Eine Wohnung steht bei Einzug leer und wird erst nach N Monaten
bezogen. Erst daraufhin werden Waermezaehler im gesamten Haus
angebracht (Ueberraschend, da V M muendlich zugesichert
hat, dass die Heizkosten inklusive sind).

Wie sind unter den neuen Umstaenden die Heizkosten fuer
die ersten N Monate aufzuteilen?

hi

Eine Wohnung steht bei Einzug leer und wird erst nach N
Monaten bezogen. Erst daraufhin werden Waermezaehler im gesamten Haus
angebracht (Ueberraschend, da V M muendlich zugesichert
hat, dass die Heizkosten inklusive sind).

ist ja auch so Warmmiete = Kaltmiete zzgl. Heiz- und weitere Nebenkosten … das ist inklusive und mit Heizzählern nachher genauer/gerechter abzurechnen

Wie sind unter den neuen Umstaenden die Heizkosten fuer
die ersten N Monate aufzuteilen?

ICH würde für die ersten N Monate einen Teil nach Quadratmetern (also auch in zukunft) und den anderen Teil nach Anzahl Personen verteilen … später dann nach Quadratmetern:Verbrauch

wenn es mehrere Wohnungseigentümer gibt, werden die sich auf einen Verteilungsschlüssel geeinigt haben z.B: 50:50 , 40:60 , 30:70 o.ä.

wenn es nur einen Eigentümer gibt und mehrere Mieter wird er sich selber so einen Schlüssel überlegen - den würde ich dann eben fragen

Gruß H.

ist ja auch so Warmmiete = Kaltmiete zzgl. Heiz- und weitere
Nebenkosten … das ist inklusive und mit Heizzählern nachher
genauer/gerechter abzurechnen

Bei den meisten Wohnungen gilt dieses, aber es gibt auch
Wohnungen, in denen keine Messung stattfindet oder statt-
finden kann/soll und mit der "Kalt"miete auch die Heizkosten
bezahlt sind (nicht aber die Nebenkosten). Als Student
hatte ich gleich zwei derartige Wohnungen, als Mieter
in MUC noch eine solche Wohnung vor drei Jahren!

wenn es nur einen Eigentümer gibt und mehrere Mieter wird er
sich selber so einen Schlüssel überlegen - den würde ich dann
eben fragen

Es geht hier mehr darum, dass V als einziger Eigentuemer
die Kosten der leerstehenden Wohnung auf die Mieter aufteilen
will. Der tatsaechliche Heizanteil der leerstehenden Wohnung
in den N Monaten ist unbekannt (gehen wir mal davon aus,
dass dort an jedem Tag der N Wintermonate ein Handwerker taetig
war, somit auch normal geheizt wurde)

Meiner persoenlichen Meinung nach, muss V die Kosten dafuer
aber selber tragen, nicht die Mieter. Dieses wollte ich hier diskutiert haben.

Gruss
tomsam.

Hi,

Meiner persoenlichen Meinung nach, muss V die Kosten dafuer
aber selber tragen, nicht die Mieter. Dieses wollte ich hier
diskutiert haben.

da gibt es nichts zu diskutieren, diese Kosten hat der VM zu tragen.

Gruß Stefan

da gibt es nichts zu diskutieren, diese Kosten hat der VM zu
tragen.

Soweit so gut. Nun da Ihr auch der Meinung seid, dass
der Vermieter die leerstehende Wohnung zahlen muss,
verbleibt die Frage, wie denn tatsaechlich aufgeteilt
werden muss.

Gehen wir fuer das Rechenbeispiel mal davon aus,
dass

X=3 ist
HK die tatsächlichen Heizkosten seien.
V mit 4 Personen 150 qm bewohnt,
M mit 2 Personen 100 qm bewohnt,
die leerstehende Wohnung 90 qm hat(in welcher 0 Personen wohnen, aber in der sich permanent Personen aufgehalten haben)

Sieht der Gesetzgeben dann vor, dass
V Kosten in Hoehe von (240/340)*HK

zahlen muss und
M Kosten in Hoehe von (100/340)*HK ?

Gruss
tomsam