Hallo,
angenommen bei der NK-Abrechnung einer Doppelhaushälfte (je Hälfte eine Wohneinheit) wurde festgestellt, dass die gesamten Schornsteinfegerrechnungen (dieser rechnet mit Vermieter direkt ab) des Jahres für beide Wohnungen zusammengefaßt wurden und dann durch die Wohneinheiten geteilt wurden.
Im Mietvertrag steht, die NK werden nach Wohnfläche aufgeteilt, der Schornsteinfeger ist nicht explizit erwähnt.
Nun ist aufgefallen, dass der Schornsteigfeger wegen unterschiedlicher Heizarten (einmal Kohle und einmal Gas) bei dem einen Mieter (Holzheizer) 2 mal im Jahr kommt und beim anderen (Gasheizer) nur einmal.
Darf unter diesen Umständen auf diese Weise abgerechnet werden? Dabei muss Mieter 1 ja den Schornsteinfeger von Mieter 2 mitbezahlen. Und falls nicht, wie lange könnte man das rückwirkend reklamieren?
Danke und Gruß