Hallo,
sind die beiden Töchter also keine rechtmäßigen Erben? Schade, dann hätte man ohne Notar auch einfach eine Grundbuchberichtigung von amtswegen einleiten können (allerdings keine Realteilung).
Die Aufteilung in zwei echte Grundstücke geht nur mit Vermesser und Notar. Kosten grob geschätzt: rd. 1000 bis 2000 EUR für die Teilung und einige wenige Hunderter für Notar und Grundbuchamt. Angesichts des Werts des Grundstücks völliger Schwachsinn.
Du stellst zu recht die Frage, was bei einer Bebauung wäre. Wenn nciht zufällig sehr kleine Reihenhausgrundstücke dabei rauskommen (wobei da das Planungs und Bauordnungsrecht 'ne ganze Menge mitzubestimmen hat), kannst Du den ganzen teuren Quatsch „von da oben“ gleich wieder rückgängig machen.
Lasst das Grundbuch berichtigen, macht ein Testament, aus dem hervorgeht, dass bei Ableben der Töchter die Kinder das Grundstück erben und gut is’.
Ansonsten geht zum Notar und lasst Euch vernünftig über Wert und Möglichkeiten des Grundstücks beraten.
Gruß vom
Schnabel