Aufteilung/Übertrag Grundstückseiegntum

Hallo,

es existiert ein 400 m² Grundstück, dass noch auf eine verstorbene Oma von mir eingetragen ist.
Dieses Grundstück hat einen Wert von ca. 400 Euro.
Das Grundstück soll jetzt in zwei Hälften übertragen werden.
Jeweils an ein Kind der beiden Töchter meiner Oma.

Kann mir bitte
a. jemand sagen, wie man da vorgeht und
b. welche Kosten da entstehen

Danke und Grüße

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Hallo,

Ohne Notar läuft da gar nichts. Und der Notar beantwortet Dir Deine Fragen.
Möglicherweise ist für die Teilung eine Genehmigung erforderlich.

Aber:

Aber:
Auch wenn es nicht Deine Frage ist, ist die ganze Sache sinnvoll?

Ein kleines Grundstück wird noch mal geteilt. Bei einem Wert von einem Euro pro Quadratmeter kostet die ganze Sache sicher mehr als die Fläche wert ist.
Und was soll nachher mit den Grundstücksteilen geschehen? Sind die Flächen noch selbständig zu bewirtschaften? Was sollen die Töchter mit der Fläche anfangen und woher kommt der Wunsch auf Teilung?

Ich würde eine andere Lösung suchen…

Gruß
Jörg Zabel

Sehr gute Fragen!
Es scheint momentan keine andere Lösung zu geben…
Was passiert eigentlich, wenn so eine 200 Meter Parzelle mal Bauland wird?
Reicht ja gerade mal für eine Gartenhütte…

Grüße

Hallo,

Wie wäre es, wenn Ihr Euch mal alle an einen Tisch setzt? (Und jemanden zur Beratung dazu nehmt?)
Was ist eigentlich der Grund für diese Idee?

Punkt 1: Es muss erstmal Bauland werden! Die Wünsche der Grundeigentümer und die tatsächlichen Gegebenheiten stimmen oft nicht überein!
Punkt 2: Nach Berücksichtigung aller Abzüge (bis zu 30 % möglich) halte ich es für realistisch, dass da nur ein Geldbetrag übrig bleibt.

Gruß
Jörg Zabel

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Die Grundidee ist die, dass die Oma noch immer eingetragen ist.
Die Töchter haben mittlerweile ein Alter, in dem sie nichts mehr mit dem Grundstück anfangen können, bzw. es macht keinen Sinn das Grundstück an sie zu übertragen.
Somit sollte das Grundstück gleich an die nächste bzw. übernächste Generation übergehen.

Viele Grüße

Hallo,

Wenn das Grundstück sowieso übertragen werden soll, dann können die neuen Eigentümer auch gemeinsam eingetragen werden. Damit hätte man die Teilung des Grundstücks gespart.
Allerdings schiebt man eine „Auseinandersetzung“ um das Grundstück nur hinaus, denn spätestens in der nächsten oder übernächsten Generation kommt es wieder hoch.
Mein Rat wäre, dass nur eine Person das Grundstück übernimmt und die andere mit einem Geldbetrag entschädigt wird. Um Feinheiten und (zukünftige) Eventualitäten mag sich dabei der Notar des Vertrauens (der sowieso nötig ist) kümmern …

Gruß
Jörg Zabel

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Danke!

Das wäre doch die Lösung.
Zwei Eigentümer eintragen.
Wo eigentlich? Grundbuch?
Dann bräuchte man nicht teilen und keinen teuren Notar?

Grüße

Warum liest du die Antworten nicht?

Kopfschüttelnd:
Pandus

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Hallo,

Wo sonst? Nirgendwo sonst ist das Eigentum an Grund und Boden nachgewiesen und gesichert.

Doch! Ohne Notar kann - bis auf wenige Ausnahmen, die hier uninteressant sind - kein Grundstück übertragen werden. Es wird nur die Teilung gespart. (Und das mögliche Risiko der Genehmigung dieser Teilung.)

Gruß
Jörg Zabel

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Hallo,
sind die beiden Töchter also keine rechtmäßigen Erben? Schade, dann hätte man ohne Notar auch einfach eine Grundbuchberichtigung von amtswegen einleiten können (allerdings keine Realteilung).

Die Aufteilung in zwei echte Grundstücke geht nur mit Vermesser und Notar. Kosten grob geschätzt: rd. 1000 bis 2000 EUR für die Teilung und einige wenige Hunderter für Notar und Grundbuchamt. Angesichts des Werts des Grundstücks völliger Schwachsinn.

Du stellst zu recht die Frage, was bei einer Bebauung wäre. Wenn nciht zufällig sehr kleine Reihenhausgrundstücke dabei rauskommen (wobei da das Planungs und Bauordnungsrecht 'ne ganze Menge mitzubestimmen hat), kannst Du den ganzen teuren Quatsch „von da oben“ gleich wieder rückgängig machen.

Lasst das Grundbuch berichtigen, macht ein Testament, aus dem hervorgeht, dass bei Ableben der Töchter die Kinder das Grundstück erben und gut is’.

Ansonsten geht zum Notar und lasst Euch vernünftig über Wert und Möglichkeiten des Grundstücks beraten.

Gruß vom
Schnabel