Aufteilung Unterkunftskosten ALG 2

Eine Freundin von mir möchte mit ihrem Freund zu seiner Mutter ziehen. Diese Freundin erhält Hartz- 4. Der Freund sagt, sie kann kostenlos in dem Haus der Mutter mit wohnen. Wenn meine Freundin mit ihrem Freund zu der Mutter zieht, werden dann Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen vom Jobcenter? Die Mutter bezieht Rente und gehört also nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Die Mutter trägt bisher die Kosten für das Haus alleine, also Umlagen wie Müllabfuhr etc. Erfolgt dann trotzdem eine Pro- Kopf - Aufteilung der Unterkunftskosten? Sie möchte das erstmal wissen, bevor sie einen Antrag für einen Umzug stellt.

Ebenfalls ohne „Hallo“ :

Wenn sie und ihr Freund unverheiratet ohne gemeinsames Kind sind, bilden auch sie nicht zwangsläufig eine Bedarfsgemeinschaft- das hinge davon ab, ob sie auch gemeinsam wirtschaften oder nicht. Gemeinsames Wirtschaften ist zwingende Voraussetzung, um als Pärchen als Verantwortungs-u. Einstehensbedarfsgemeinschaft berechnet werden zu dürfen -> http://www.gutefrage.net/frage/wohngeld-beste-konste…

Was Umzug und Unterkunftskosten der Freundin angeht:

Da käme es darauf an, ob sie bereits jetzt mit dem Freund zusammenwohnt bzw. ob sie bereits als Bedarfsgemeinschaft zusammenwohnen. Das Jobcenter erteilt die Zustimmung zum Umzug nur dann, wenn der Umzug erforderlich ist.

Wohnt Freundin alleine und will umziehen, um mit Freund zusammenzuziehen UND mit ihm eine Bedarfsgemeinschaft zu gründen, wird die Zustimmung erteilt werden.

Wohnt Freundin alleine und will umziehen, um mit Freund zusammenzuziehen, OHNE mit ihm eine BG zu gründen, wird sie die Zustimmung nur bekommen, wenn andere Gründe vorliegen, die ihren Umzug erforderlich machen -> http://www.gutefrage.net/frage/alg2-umzugsbegruendung

Wohnen sie und ihr Freund bereits zusammen, gilt Dasselbe - es muss ein Grund vorliegen, der den Umzug erforderlich macht.

Allgemein zum Umzug mit/ohne Zustimmung des Jobcenters (betrifft auch die Übernahme der Unterkunftskosten): http://hartz.info/index.php?topic=24.0

Was die Unterkunftskosten bei der Mutter angeht: Auch im eigenen Interesse aller Beteiligten (also nicht nur zur Vorlage beim Jobcenter) sollten sie einen Untermietvertrag bzw. eine Kostenbeteiligungsvereinbarung miteinander abschließen; mehrere Muster z.B. hier: http://hartz.info/index.php?board=9.0 Ansonsten wird kopfanteilig berechnet.

Vielen lieben Dank! Liebe Grüße !:smile:

Tut mir leid, darauf weiß ich leider keine Antwort. LG Conny