Aufteilung Verluste Wohneigentümergemeinschaft

Hi,

darf bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft von der prozentualen Aufteilung (50:25:25) abgewichen werden wenn der Vater (25%) Rentner wird und somit auch die Kredite nur noch auf den Sohn (50%) lauten, wobei die Schwester (25%) noch nie zur Finanzierung/Erhaltung des Gebäudes beigetragen hat da Sie in der Ausbildung ist/war.

Besten Dank für alle Antworten im voraus + im nachhinein einen lieben Gruß an alle die mir schon bei ähnlichen Fragestellungen behilflich, bzw. dazu bereit, waren

NoahDilar

Hallo NoahDilar,

so wie ich Dich verstehe, zahlt nur einer der Beteiligten die Zinsen. Fals dem so ist, werden die Zinsen als „Sonerwerbungskosten“ nur dem ZAHLER zugeordnet, damit die anderen nicht übervorteilt werden.

Falls sie Auskunft nicht reicht, Mail!!

Gruß Evi

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