Hi,
darf bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft von der prozentualen Aufteilung (50:25:25) abgewichen werden wenn der Vater (25%) Rentner wird und somit auch die Kredite nur noch auf den Sohn (50%) lauten, wobei die Schwester (25%) noch nie zur Finanzierung/Erhaltung des Gebäudes beigetragen hat da Sie in der Ausbildung ist/war.
Besten Dank für alle Antworten im voraus + im nachhinein einen lieben Gruß an alle die mir schon bei ähnlichen Fragestellungen behilflich, bzw. dazu bereit, waren
NoahDilar