Aufteilung von Dahrlehen und Abschreibung möglich?

Hallo,

Ich habe eine (allgemeine) Frage zur steuerlichen Situation, wenn man sich mit seinem Lebenspartner (unverheiratet) eine Immobilie zur Kapitalanhäufung kauft. Die Immobilie soll hierbei vermietet werden.

Angenommen, man teilt die Einnahmen und die Kosten gleichermaßen auf (evtl. werden zur Finanzierung zwei Dahrlehen abgeschlossen, pro Person die Hälfte), dann kann doch theoretisch jeder bei seiner Steuererklärung die Einnahmen(Miete) mit den Ausgaben(Zinsen, Abschreibung) gegen rechnen und entsprechend versteuern.

Meine Frage hierzu:
Macht das überhaupt Sinn?
Lässt sich die Abschreibung (2%/Jahr auf 50 Jahre) auf zwei Personen teilen?

Viele Dank schon mal für die Bemühungen.

Greetz Hansanaut

Servus,

mit der Anschaffung haben die beiden eine GbR begründet.

Diese Grundstücksgemeinschaft gibt für das vermietete Objekt eine Erklärung zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ab. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden gesondert festgestellt. Die Wohnsitzfinanzämter nehmen bei der Veranlagung den für jeden der Beteiligten gesondert festgestellten Betrag her.

Schöne Grüße

MM

Soweit mal vielen Dank. Ich fasse es mal in meine Worte und Du sagst mir ob ich es richtig verstanden habe:

Die Käufer gründen eine GbR, bei dieser am Jahresende jeweils eine Gewinnermittlung gemacht wird. Da beide gleichberechtigte Partner sind, ist der Gewinn / Verlust durch zwei zu teilen. Dieser Betrag kann dann auf die Jahressteuererklärung der beiden (Arbeitnehmer) geltend gemacht werden. Richtig?

Nimmt man (oder muß man) dann den Kredit auf die GbR auf(nehmen) oder macht es mehr Sinn, dass die Einzelpersonen den Kredit aufnehmen? Vermute mal, das Dahrlehen läuft dann auch auf die GbR?

Muß man dann defakto eine GbR gründen?

Greetz Hansanaut

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus,

Die Käufer gründen eine GbR, bei dieser am Jahresende jeweils
eine Gewinnermittlung gemacht wird.

Eine Gewinnermittlung im eigentlichen Sinn nicht, weil die Einkünfte aus Vermietung auch bei der GbR vereinfacht als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt werden.

Dieser Betrag kann dann auf die Jahressteuererklärung der
beiden (Arbeitnehmer) geltend gemacht werden. Richtig?

Ja. Technisch funktioniert das so, dass dem FA mit der Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte die Steuernummern der Beteiligten mitgeteilt werden. Die Beteiligten müssen dann bei der eigenen ESt-Erklärung nichts mehr extra unternehmen.

Nimmt man (oder muß man) dann den Kredit auf die GbR
auf(nehmen) oder macht es mehr Sinn, dass die Einzelpersonen
den Kredit aufnehmen? Vermute mal, das Darlehen läuft dann
auch auf die GbR?

Das kommt auf eines heraus. Hängt auch ein bissel von der Bonität der Beteiligten ab und davon, wie die finanzierende Bank das angehen möchte, und auch davon, wer für wen gradestehen will.

Muß man dann defakto eine GbR gründen?

De Fakto ist sie schon gegründet, wenn die beiden sich drüber einig sind, dass sie eine Immobilie erwerben wollen, und was sie damit machen wollen. Formal kann man einen Vertrag aufsetzen - was z.B. unabhängig von der Besteuerung ganz nützlich ist etwa in dem Punkt, was passieren soll, wenn man sich nicht mehr verträgt. Oder auch Verpflichtungen der Beteiligten im Innenverhältnis regeln kann. Es gibt aber keine besonderen Anforderungen betreffend Form (mündlich/privatschriftlich/notariell) und Inhalt des Vertrages. Alles, was darin nicht positiv vereinbart ist, richtet sich im Zweifelsfall nach den Bestimmungen des BGB.

Schöne Grüße

MM

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