Hallo folgendes ist die Sachstandslage:
a)Meine Ehefrau ist bis zum 16.05.2011 (Verfahrensaufhebung) in der Insolvenz.
b)Wir werden gemeinsam veranlagt
c)Auf Grund meiner verspätet eingereichten Steuererklärung 2010 wurde von meinem Konto im Januar 1100,-€(Schätzung) gepfändet.
d)ANfang 04/2012 wurde uns mitgeteilt das wir eine Erstattung in Höhe von 3500,-€ zu erwarten haben.
Auf Grund von zuviel gezahlten Steuern „inkl. der gepfändeten 1100,-€“
e)es wird eine Aufteilung des Guthabens in Höhe von 375,-€ für den Ehemann und eine Höhe von 3125,-€ für die Ehefrau (sprich Insoverw.)festgesetzt.
Frage?
Ist das korrekt seitens des FA?
Ich bin der Meinung das zumindest die gepfändete SUmme
erstattet werden muss!?
Und eine Erstattung zumindest hälftig aufgeteilt werden muss.
Eine Erstattung kommt auch nur zustande, weil ich die eigentlichen Steuermindernden Akzente gesetzt habe!
Wäre für schnelle Hilfe dankbar, sollten noch Fragen sein werde ich meine Anfrage gern ergänzen.
MfG