a)Meine Ehefrau ist bis zum 16.05.2011 (Verfahrensaufhebung) in der Insolvenz.
b)Wir werden gemeinsam veranlagt
c)Auf Grund meiner verspätet eingereichten Steuererklärung 2010 wurde von meinem Konto im Januar 1100,-€(Schätzung) gepfändet.
d)ANfang 04/2012 wurde uns mitgeteilt das wir eine Erstattung in Höhe von 3500,-€ zu erwarten haben.
Auf Grund von zuviel gezahlten Steuern „inkl. der gepfändeten 1100,-€“
e)es wird eine Aufteilung des Guthabens in Höhe von 375,-€ für den Ehemann und eine Höhe von 3125,-€ für die Ehefrau (sprich Insoverw.)festgesetzt.
Frage?
Ist das korrekt seitens des FA?
Ich bin der Meinung das zumindest die gepfändete SUmme
erstattet werden muss!?
Und eine Erstattung zumindest hälftig aufgeteilt werden muss.
Eine Erstattung kommt auch nur zustande, weil ich die eigentlichen Steuermindernden Akzente gesetzt habe!
Wäre für schnelle Hilfe dankbar, sollten noch Fragen sein werde ich meine Anfrage gern ergänzen.
ich fürchte, da nicht kompetent antworten zu können.
Ich würde da professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, also entweder einen Lohnsteuerhilfeverein (sofern aufgrund der Einkommensarten möglich) oder einen Steuerberater.
also i. d. R. arbeiten die FA ja sehr sauber. Ohne jeden weiteren Zweifel. Bitte poste einmal den Beitrag auf insosoft.de als Anonym, dort wird jede Frage „bestens“ beantwortet. Eine 1-A Plattform!
Hallo! Leider muss ich sagen, dass das FA recht hat. Das Guthaben wird gem. Verdienst der Partner aufgeteilt, der Anteil des Insolventen wird dann dem Treuhandkonto gut geschrieben. Es macht nur Sinn, Einspruch zu erheben, wenn die Aufteilung nicht wie beschrieben erfolgte.
zunächst verstehe ich nicht den Hinweis, „Verfahrensaufhebung“. Entweder das Verfahren ist aufgehoben, oder es läuft.
Sie können die Aufteilung der Steuerschuld beantragen, werden aber dann so gestellt, als wären sie EINZELN veranlagt worden. Ansonsten fließt Geld an den Insolvenzverwalter, wenn es denn einen solchen gäbe (und das Insolvenz-Verfahren entgegen Ihrer Darstellung nicht aufgehoben ist).
Aber nur am Rande - Ihr Partner wollte doch die Insolvenz. Oder? Dann muss man sich doch auch mit den Folgen auseinandersetzen. Diese sind nun mal u.a. die Verwaltung des Vermögens Ihrer Partnerin. Hätte sie das nicht gewollt, dann hätte sie die Insolvenz nicht beantragen dürfen.
a)Meine Ehefrau ist bis zum 16.05.2011 (Verfahrensaufhebung)
in der Insolvenz.
b)Wir werden gemeinsam veranlagt
c)Auf Grund meiner verspätet eingereichten Steuererklärung
2010 wurde von meinem Konto im Januar 1100,-€(Schätzung)
gepfändet.
d)ANfang 04/2012 wurde uns mitgeteilt das wir eine Erstattung
in Höhe von 3500,-€ zu erwarten haben.
Auf Grund von zuviel gezahlten Steuern „inkl. der gepfändeten
1100,-€“
e)es wird eine Aufteilung des Guthabens in Höhe von 375,-€ für
den Ehemann und eine Höhe von 3125,-€ für die Ehefrau (sprich
Insoverw.)festgesetzt.
Frage?
Ist das korrekt seitens des FA?
Ich bin der Meinung das zumindest die gepfändete SUmme
erstattet werden muss!?
Und eine Erstattung zumindest hälftig aufgeteilt werden muss.
Eine Erstattung kommt auch nur zustande, weil ich die
eigentlichen Steuermindernden Akzente gesetzt habe!
Wäre für schnelle Hilfe dankbar, sollten noch Fragen sein
werde ich meine Anfrage gern ergänzen.
warum läßt du es zu einer „Pfändung“ kommen? Da hätte ein Anruf gereicht und du hättest eine Terminverlängerung bekommen. Solange du dich aber nicht rührst darf das Finanzamt Geld einziehen…beim nächsten mal einfach anrufen oder gleich zu Beginn eine Terminverlängerung beantragen!!
Eigentlich handelt es sich dabei um keine Pfändung. Es sei denn, du hast beim Finanzamt noch mehr offen???
Soweit ich das beurteilen kann, handelt es sich um zwei verschiedene Vorgänge. Dieser „Pfändung“ mußt du sicherlich separat widersprechen. Achte auch drauf ob nur du oder auch deine Frau als Empfänger genannt werdet!!
Bei der Steuererklärung ist das schon richtig. Wenn du ganz normal gearbeitet hast und deine Frau aufgrund der Insolvenz eine dementsprechende Rückerstattung erhält…im Grunde ist das aber völlig wurscht da ihr sowieso gemeinsam veranlagt seit, oder nicht?
bin ich ehrlich überfragt,
deine Ansichten erscheinen jedoch plausibel
widerspruch einlegen und argumentieren
schlimmstenfalls FA verklagen !
Gruß
Michael