Noch mal.
Die Teilungserklärung stimmt mit dem Aufteilungsplan nicht überein.
Dadurch sind einem Eigentümer zuviel Anteile berechnet worden über Jahre.
Der Stand der Teilungserklärung und des Aufteilungsplan ist nicht mehr herzustellen, da auf dem hinteren Grundstück ein anderes Haus gebaut wurde und ein Wegerecht eingeräumt wurde.
Die Gemeinschaft hat dadurch 6 Stellplätze auf den Grundstück des Nachbarn erhalten.
Die im Sondereigentum stehen Garage, welche nie da war kann aber nicht mehr errichtet werden.
Besteht ein Anspruch auf Korrektur der Anteile und Korrektur der nicht korrekt erstellten Anrechnungen, hier ab bestehen des Hinterbaus?
Wie und wo muss für die neuen Parktplätze die Sicherung eingetragen werden.
Ich hoffe, dass ich mich einigermaßen verständlich ausgedrückt habe.
Bei den Kosten dreht es sich um 4,515 Euro seit 1998.
Da jetzt auch das Dach saniert werden muss sind hier nochmal zusätzlich Kosten, für etwas was nicht genutzt werden kann, da nicht vorhanden.
Danke für die Hilfe