Aufträge überschneiden sich

Wer weiß Rat?
seit gut 1,5 Jahren arbeite ich auf selbständiger Basis in einer total unterbesetzten Firma - noch immer zum sog. „Kennenlernpreis“ (d.h. 10% Rabatt). Angefangen hatte es mit einer 2monatigen Vertretungszeit. Im Anschluß wurde ich gefragt, ob ich fest 2 Tage die Woche dort arbeiten wollte. Das wollte ich.
Sporadisch hatte ich mich immer wieder um neue/andere Kunden bemüht, was jedoch relativ schwierig war/ist. Wenn sich jemand meldete, war dies (natürlich) ein vergleichsweise kleiner Auftrag und überschnitt sich stets mit den zwei festen Tagen. Vor ca. 1/4 Jahr wurde ich gefragt, ob ich an einem zusätzlichen Tag Frau XY unterstützen wollte. Das wollte ich auch. Nun sind es drei freste Tage.
Ein kleiner Disput machte mir jedoch deutlich, in welcher Abhängigkeit ich dort stehe - und, dass wenn es „dumm läuft“, ich ganz schnell dort weg bin… Ich begann mich erneut intensiv um neue Kunden zu bemühen - und war erfolgreich! Erstmal handelt es sich um eine Vertretung von drei Wochen - in den ersten drei Septemberwochen…, jedoch in einem Super-Tollen-Großunternehmen! Da ist bestimmt immer jemand krank, im Urlaub, auf Messe, etc. (übrigens: ich betreibe einen Bü roservice:smile:.

Mein Problem ist: von Anfang September bis Mitte November habe ich bei der „Firma A“ bereits eine Vertretung zugesagt… Zudem kommt, dass die totale Unterbesetzung eine völlige Überarbeitung von allen Mitarbeitern zur Folge hat UND dass im September nahe alle im Urlaub sind und der Chef von einer zweiwöchigen Geschäfts-Auslandsreise zurück kommt…- Es ist also der allerschlechteste Zeitpunkt…

Dennoch habe ich mit der Personaldame und dem Chef ehrlich gesprochen, dass ich mir dieses Angebot nicht entgehen lassen möchte, dass ich mir davon einiges verspreche, dass ich den B-Service betreibe um mein Leben zu finanzieren und mit dem derzeitigen Std.-Satz sehr sparsam haushalten muss… Beide Parteien zeigten Verständnis für mich bzw. für meine Entscheidung (dafür habe ich mich per @ bei beiden bedankt).

Die Personaldame sagte jedoch, dass sie erstmal im Vertrag nachsehen wollte, was denn vereinbart ist… und das ist der Satz, der mich unruhig werden lässt… einen Vertrag (in schrifticher Form) gibt es nicht, jedoch gilt ja auch das gesprochene Wort.

Was, womit kann/muss/sollte ich rechnen??
Was tun?
Bitte: wer-weiss-rat?

1000 Dank und schöne Grüße
Susanna

Meine Liebe,

eigentlich sollten die froh sein, wenn Du noch andere Kunden hast…dann kann die Firma nämlich besser den Vorwurf abwehren, Du wärst scheinselbständig…

trage das mal so vor…Du wirst sehen , wie kooperativ die werden…

Servus,

das, was Du von der organisatorischen Einbindung in den Betrieb des „Auftraggebers“ erzählst, klingt vor allem nach einem nicht: Nach einer selbständigen Tätigkeit.

Was tun? Mitgliedsbescheinigung von der Krankenkasse und Lohnsteuerkarte vorlegen, Umfang des Jahresurlaubs vereinbaren und gut ist.

Schöne Grüße

MM

Lieber Martin, lieber Zardoz,

schön, dass ihr das formuliert habt, was ich im Grunde auch „fühle“. Die Dame aus der Personalabt. kehrte den Spieß bzgl. Scheinselbständigkeit so um, als ob ich mehr wie sie zu „befürchten“ haben müsste…

Dass ich meine Zusage bereits bzgl. den 2 Monaten Vertretung gab, seht ihr also nicht als „Nichterfüllung eines mündlichen Vertrags“ mit Androhung einer was-weiß-ich-wie-Strafe? (Das ist nämlich meine Horrorvorstellung dabei…

Nochmals vielen Dank und schöne Grüße
Susanna

Servus,

das kommt drauf an, was vereinbart war - ganz unabhängig von der Beweislast im Fall des Falles -: Erstmal ist Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht und Zivilrecht nicht immer im Gleichschritt.

Die Zusage betreffend der Vertretung wird allemal eine Wirkung haben. Strafen spielen dabei keine Rolle, aber falls Zivilrecht greift, wird es allemal einen Schaden geben, der dem Auftraggeber aus der Nichterfüllung der gegebenen Zusage erwächst - auch wenn dieser ihn so gering wie möglich halten muss. z.B. sich um kurzfristigen Ersatz bemühen, bevor er sich an eine Zeitarbeitsfirma wendet.

Die Sache mit der Scheinselbständigkeit gibt allerdings relativ gute Karten für einen Kuhhandel: Die einmal aufgeflogene Scheinselbständigkeit kostet den Arbeitgeber richtig großes Geld, das er sich vielleicht gerne sparen möchte. Wobei ihm im gegebenen Fall kaum jemand garantieren kann, dass er sich das wirklich sparen kann - selbst der zweite Auftraggeber ist bloß ein Indiz, er bietet keine Garantie.

Schöne Grüße

MM

Servus,

Servus,

Also Scheinselbständigekit oder nicht hat Auswirkungen aufs
Zivilrecht, Arbeitsrech.SozVersrecht ud Streuerrecht…und jede
beteiligte Institutionkann theoretisch abweichend entscheiden.

Wir eine nichtselbständige Tätigkeit angenommen, hat AG
Sozvers und LSt nachzuzahlen, dann muß er versuchen die LohnSt
von Dir zurückzubekommen. Du selbst muß die AN-Beiträge zur
SozVers nachzahlen.

Unsicher ist das Gnaze, weil das rgelmäßig schwierige
Abgrnezungen sind und niemand das Ergebnis einer Prüfung
vorhersehen kann

Hallo Zardoz,

Fragen über Fragen… Der AG muss versuchen, die LohnSt von mir zurück zubekommen???
Mir persönlich geht es gar nicht um diese Scheinselbständigkeit… Das halte ich für kein Problem.
Mir ging es vorrangig um die mündliche Zusage der Vertretung…

Die Antworten haben sich irgendwie in die eine Richtung verselbständigt.

Aber gut, ich werde schon sehen, was dabei raus kommt. Das weiß hier natürlich auch niemand… oder doch :wink:

LG und einen schönen Abend
S.

Servus,

Die Antworten haben sich irgendwie in die eine Richtung
verselbständigt.

Sie haben das Problem ein wenig illustriert, das auch im Fall der zugesagten Vertretung auftritt: Es geht um eine Tätigkeit, die ihrer Natur nach nichtselbständig ist, aber formal selbständig ausgeübt wird.

Aus der Sicht der selbständigen Tätigkeit gilt ganz schlicht „pacta sunt servanda“ - die Zusage steht, und wer sie macht und dann nicht erfüllt, muss seinem Vertragspartner den Schaden ersetzen, der ihm daraus erwächst.

Derlei Probleme entstehen oft genug, wenn jemand selbständig tätig ist, aber sich dabei trotzdem als eine Art Arbeitnehmer begreift. Ich hatte kürzlich eine ziemlich heftige Diskussion mit einem selbständigen Ingenieur, der gar nicht glauben wollte, dass das, was in dem Werkvertrag steht, den er unterschrieben hat, auch dann gilt, wenn er krank wird.

Kurzer Sinn: Es ist unabhängig von der anstehenden Vertretung sicherlich nützlich, mal in eine geeignete Form zu gießen, wie denn eigentlich die „Aufträge“ in diesem Werkvertrag genau gegeben/vereinbart werden: Mit welcher Frist, in welcher Form, mit welchem Inhalt etc. Wenn dieser Rahmen steht, kann man eindeutig beurteilen, ob und in welchem Umfang der Auftragnehmer für den kurzfristigen Rückzieher von der schon vereinbarten Vertretung haftet und wenn ja, in welcher Weise und in welchem Umfang.

Stell Dir eine Badrenovierung vor: Da sind wenigstens drei verschiedene Handwerker beteiligt, und die Gewerke greifen im zeitlichen Ablauf eng ineinander. Was passiert, wenn der Elektriker am Montagabend anruft: „Ich komme morgen doch nicht, ich habe da einen super Auftrag, der ist vordringlich.“ Der Fliesenleger wird sich schön bedanken, wenn ihm der Bauherr dann sagt: „Aprilapril, das mit Mittwoch war nicht so gemeint - wir machen ein andermal weiter.“

So ist das halt, wenn ein Selbständiger einen Auftrag annimmt: Der Auftraggeber verlässt sich darauf, dass der Vertrag gilt.

Das „Drüber Reden“ - „Ich habe morgen einen wichtigen Termin, kann ich kurzfristig einen Tag frei haben?“ gehört zum Angestelltenverhältnis, nicht so sehr zur selbständigen Tätigkeit - bei der gilt, was vereinbar ist.

Schöne Grüße

MM

Servus,

Die Antworten haben sich irgendwie in die eine Richtung
verselbständigt.

Sie haben das Problem ein wenig illustriert, das auch im Fall
der zugesagten Vertretung auftritt: Es geht um eine Tätigkeit,
die ihrer Natur nach nichtselbständig ist, aber formal
selbständig ausgeübt wird.

Aus der Sicht der selbständigen Tätigkeit gilt ganz schlicht
„pacta sunt servanda“ - die Zusage steht, und wer sie macht
und dann nicht erfüllt, muss seinem Vertragspartner den
Schaden ersetzen, der ihm daraus erwächst.

Derlei Probleme entstehen oft genug, wenn jemand selbständig
tätig ist, aber sich dabei trotzdem als eine Art Arbeitnehmer
begreift. Ich hatte kürzlich eine ziemlich heftige Diskussion
mit einem selbständigen Ingenieur, der gar nicht glauben
wollte, dass das, was in dem Werkvertrag steht, den er
unterschrieben hat, auch dann gilt, wenn er krank wird.

Kurzer Sinn: Es ist unabhängig von der anstehenden Vertretung
sicherlich nützlich, mal in eine geeignete Form zu gießen, wie
denn eigentlich die „Aufträge“ in diesem Werkvertrag genau
gegeben/vereinbart werden: Mit welcher Frist, in welcher Form,
mit welchem Inhalt etc. Wenn dieser Rahmen steht, kann man
eindeutig beurteilen, ob und in welchem Umfang der
Auftragnehmer für den kurzfristigen Rückzieher von der schon
vereinbarten Vertretung haftet und wenn ja, in welcher Weise
und in welchem Umfang.

Stell Dir eine Badrenovierung vor: Da sind wenigstens drei
verschiedene Handwerker beteiligt, und die Gewerke greifen im
zeitlichen Ablauf eng ineinander. Was passiert, wenn der
Elektriker am Montagabend anruft: „Ich komme morgen doch
nicht, ich habe da einen super Auftrag, der ist vordringlich.“
Der Fliesenleger wird sich schön bedanken, wenn ihm der
Bauherr dann sagt: „Aprilapril, das mit Mittwoch war nicht so
gemeint - wir machen ein andermal weiter.“

So ist das halt, wenn ein Selbständiger einen Auftrag annimmt:
Der Auftraggeber verlässt sich darauf, dass der Vertrag gilt.

Das „Drüber Reden“ - „Ich habe morgen einen wichtigen Termin,
kann ich kurzfristig einen Tag frei haben?“ gehört zum
Angestelltenverhältnis, nicht so sehr zur selbständigen
Tätigkeit - bei der gilt, was vereinbar ist.

Schöne Grüße:

MM

Hallo MM,
Danke nochmals für Ihre Ausführung. Natürlich, der Vergleich mit der Badrenovierung und den dort beteiligen Handwerker ist amüsant und brachte sicher nicht nur mich zum Schmunzeln…

Sekretariats-/Büroarbeiten sind je nach Art sicher auch insbesonders vor- bzw. nachbearbeitende Arbeiten und zur Verdeutlichung kann man das durchaus a bisserl miteinander vergleichen.

Doch:
a) Das Absagen bzw. die Einschränkung meiner gegebenen Zusage passierte nicht von heute auf morgen, sondern hat einen Vorlauf von zwei Wochen.
b) Zudem gab es ein paar Wochen vorher eine recht heftige Auseinandersetzung mit einer dort fest Angestellten, die mir „durch die Blume“ zu verstehen gab, dass „so eine Mitarbeit ja auch ganz schnell beendet sein kann“…
c) daraufhin habe ich meine Werbemaßnahmen verstärkt und heraus kam dieser neue, lukrative Auftrag…
d) ich sagte zuerst nicht, dass ich einen neuen Auftrag habe, sondern, dass ich einen neuen Auftrag hätte, der sehr gut bezahlt wird und den ich mir eigentlich nicht entgehen lassen möchte… (mein Stundensatz war ca. 1 Woche vorher Thema - ich sollte es später nochmal ansprechen…). Ich sagte erst zu, als man mir sagte, dass sie meine Entscheidung zwar nicht begrüßen, jedoch nachvollziehen u. verstehen können.

Ehrlich gesagt, wenn denen meine Unterstützung soo wichtig wäre, dass sie „heimlich“ an Schadensersatzansprüche denken, dann hielte ich es auch für denen „Plicht“, dies „rechtzeitig_“ anzusprehcen, so dass ich die Möglichkeit gehabt hätte, den neuen Auftrag eben nicht anzunehmen.
Oder ist das auch eine furchtbar naive Vorstellung?

Vielen Dank und erstmal gute Nacht
Susanna