Hallo zusammen!
Folgenden Fall angenommen:
Eine Ratingagentur beauftragt einen Grafiker, eine Art Gütesiegel (wie bei Stiftung Warentest) herzustellen und an die Kunden zu versenden.
Gesagt, getan und abgerechnet. Der Grafiker erstellt die Siegel und sendet sie an die Kunden der Agentur, Kopie an die Agentur. Diese akzeptiert und zahlt die Leistung.
Nach 2 Jahren meldet sich die Agentur beim Grafiker und moniert, sie habe die Kopien der Siegel damals nicht erhalten. Der Grafiker solle sie ihnen erneut zusenden. Der antwortet, er könne die Grafiken dearchivieren, die Agentur müsse aber die Kosten fürs Dearchivieren, Konvertieren und Zusenden per Vorkasse zahlen.
Frage: Hat der Grafiker (und Urheber der Grafiken) das Recht dazu?
Danke für Eure Antworten!