Hallo,
nehmen wir folgendes an:
Ein Ehepartner erteilt einer Malerfirma im Nov. 2014 einen schriftlichen Auftrag sein Haus
zu streichen. Die Arbeit soll im Frühjahr 2015 ausgeführt werden.
Im Jan. 2015 stirbt der Auftraggeber.
Kann die Ehefrau den Auftrag stornieren? Muss evtl. eine Stornogebühr bezahlt werden?
Vielen Dank für eure Antworten.
Hot 123
Tag 
Sie kann den Vertrag so kündigen, wie es auch der Verstorbene selbst hätte tun können: Gemäß § 649 BGB, dh es kann gekündigt werden, die Vergütung steht dem Unternehmen dem Grunde nach aber trotzdem zu.
Von der Vergütung ist dasjenige abzuziehen, was der Unternehmer infolge der Kündigung spart oder anders verwenden kann. Es wird widerleglich vermutet, dass dem Unternehmer fünf Prozent der Vergütung zustehen, soweit noch keine Leistung erbracht wurde.
Schöne Grüße
KK