Auftrag Dienstleistung zurückgeben

Liebe Fachleute,
wie wäre bei folgendem Fallbeispiel die Rechtslage und eine mögliche Lösung denkbar? Stellen wir uns mal vor, ein Dienstleister  (Grafiker) gibt ein Angebot für eine graphische Gestaltung ab. Für anfragende Firma hat er schon öfter gearbeitet. Es gibt  also keine explizite Angebotsannahme aber schon der Beginn der Arbeit und die Abgabe von Teilleistungen des Auftrags. Der Grafiker merkt während der Arbeit, dass dieser Auftrag ihm überhaupt nicht zusagt. (Zu wenig Geld, schlechte Kooperation, langweilige Arbeit…) Er will den Auftrag beenden und zurückgeben. (Macht doch euren Sch… alleine…) Frage: geht das? Welche Bedingungen müssten dafür erfüllt sein, einen Auftrag nicht zu Ende auszuführen? Mit welchen Folgen wäre zu rechnen? Wie seht Ihr das? Ist „keinBockaufdenJob“ juristisch abgesichert oder ist er gezwungen zu arbeiten?
Schon jetzt vielen Dank für Erhellendes und
Gruß aus Köln
Christian

Glaskugel
Hallo,

ohne Kenntnisse der exakten Vertragsbedingungen kann eine Aussage nur aufgrund einer Glaskugel beantwortet werden.

Jedenfalls ist „Null Bock“ idR genausowenig ein Kündigungsgrund wie schlechte Kalkulation.

&Tschüß
Wolfgang

Dienstverträge bedürfen keiner Form, nicht einmal eines schriftlichen Vertrages.

Demnach hat sich der Auftragnehmer mit „Beginn der Arbeit“ und „Abgabe von Teilleistungen“ konkludent zu einer Dienstleistung gem. seines Angebots verpflichtet.

Die grds. Möglichkeiten der Kündigung eines Dienstleistungsvertrages sind in den §§ 620 - 630 BGB hinreichend erläutert.

G imager